Forderung von Oppositionsparteien : Diskriminierungsverbot für Homosexuelle im Grundgesetz - Union kündigt Widerstand an
Oppositionsparteien wollen ein Diskriminierungsverbot für Homosexuelle im Grundgesetz. Am Mittwoch wollen Abgeordnete der drei Parteien in Berlin die Gesetzesinitiative vorstellen.
Berlin (AFP) - Die Oppositionsparteien Grüne, Linkspartei und FDP wollen ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot im Grundgesetz für Homosexuelle. Der bestehende Artikel 3 der Verfassung soll um das Merkmal der "sexuellen Identität" ergänzt werden, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwochausgabe) berichtete. Am Mittwoch wollen Abgeordnete der drei Parteien in Berlin die Gesetzesinitiative vorstellen.
"70 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes muss endlich auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe explizit genannt werden und unter dem Schutz unserer Verfassung stehen", sagte die Grünen-Sprecherin für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intersexuelle (LSBTI), Ulle Schauws, dazu der "FAZ".
Bisher heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."