DGB: Weniger Langzeitarbeitslose finden reguläre Jobs

Passau (dpa) - Trotz insgesamt verbesserter Chancen für Hartz-IV-Bezieher auf dem Arbeitsmarkt finden nach einem Bericht der „Passauer Neuen Presse“ immer weniger Langzeitarbeitslose eine reguläre Beschäftigung.

Nach einer Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) konnten im vergangenen Jahr 183 600 Hartz-IV-Empfänger, die länger als ein Jahr arbeitslos waren, eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufnehmen - 8600 weniger als im Jahr zuvor, schreibt die Zeitung.

„Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Beschäftigten, die nach Job-Verlust ins Hartz-IV-System abrutschten, um 42 600 auf 736 800“, kritisiert Wilhelm Adamy, Leiter der Abteilung Arbeitsmarktpolitik des DGB, in einem Argumentationspapier, das der Zeitung vorliegt. Im Vergleich zu 2008 hätten 2011 sogar 16 800 Hartz-IV-Empfänger weniger in reguläre Beschäftigung vermittelt werden können, die länger als ein Jahr arbeitslos waren.

„Es sind vorrangig die Kurzzeitarbeitslosen, die integriert werden“, so DGB-Experte Adamy. Sie stellten den größten Teil der Hartz-IV-Empfänger. Die Zahl aller Hartz-IV-Empfänger, die einen neuen Arbeitsplatz erhielten, stieg nach DGB-Angaben zwischen 2008 und 2011 um 69 400.

Das Bundesarbeitsministerium hatte mit den verbesserten Chancen aller Hartz-IV-Empfänger auf dem Arbeitsmarkt argumentiert, um zu erklären, dass immer mehr Beschäftigte nach Arbeitsplatzverlust sofort in Hartz IV fallen: Wer zunächst nur kurzfristig einen Job findet, zahlt in der Regel nicht lange genug Arbeitslosengeld, um bei erneutem Jobverlust Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben.

Aus DGB-Sicht ist es vorrangig die Zunahme instabiler Beschäftigung wie Leiharbeit und befristeter Beschäftigung, die dazu führe, dass mehr Beschäftigte nach Job-Verlust sofort in den Hartz-IV-Bezug fallen. 2011 waren 26,4 Prozent derjenigen, die arbeitslos wurden, sofort auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Der DGB fordert, die Hürden für den Bezug von Arbeitslosengeld zu senken. So soll die Arbeitslosenversicherung nach sechs statt bisher zwölf Monaten Beitragszahlung Leistungen gewähren.

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