Diesel-Grenzwerte : Das sagt die Umwelthilfe zum EuGH-Urteil
Düsseldorf Das EU-Gericht hat am Donnerstag entschieden, dass die drei Großstädte für den neuen Abgastest RDE gültigen Grenzwert anfechten dürfe. Zu dem Urteil äußert sich jetzt die Deutsche Umwelthilfe.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das Urteil des Gerichts der Europäischen Union zu den Stickoxid-Grenzwerten für Dieselautos der neuesten Generation begrüßt.
„Das ist eine schallende Ohrfeige für die EU-Kommission und die Bundesregierung“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch im Gespräch mit dieser Zeitung. „Das bringt Rückenwind für unsere Klagen zur Luftreinhaltung und für Verbraucherklagen gegen Autokonzerne“, so Resch.
„Das Urteil ist eindeutig: Grenzwerte müssen auf der Straße und nicht im Labor eingehalten werden“, sagte Resch. „Was die Politik auf Druck der Industrie gemacht hat, war rechtswidrig. Das Urteil ist der Anfang vom Ende der Mauschelrepublik Deutschland.“