Paragraf 219a Belastungsprobe für Koalition: Das ist der Stand im Streit um Paragraf 219a

Berlin · SPD-Chefin Nahles ist schwer unter Druck - wenn der Kompromiss im Streit um das Informationsverbot für Abtreibungen nicht überzeugt, könnte gegen ihren Willen die Abstimmung frei gegeben werden - das wäre fast der Casus Belli für die Koalition.

 Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht die Abschaffung des Paragrafen 219a.

Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht die Abschaffung des Paragrafen 219a.

Foto: dpa/Boris Roessler

Es ist eine eher kleine Sachfrage, die die fragile große Koalition mal wieder auf eine neue Belastungsprobe stellt. Eine Ärztin, die eine Datei mit Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch zum Herunterladen anbietet, wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Mehrere Fraktionen im Bundestag wollen daraufhin das Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen. Jetzt belastet das Thema die ganze Koalition. Am Mittwoch saß eine Ministerrunde stundenlang zusammen, ohne Ergebnis. Danach wurde munter weiter telefoniert. Einigung am späten Abend: Möglich, hieß es.

Um was geht es im umstrittenen Paragrafen 219a?

Er verbietet im Strafgesetzbuch Werbung für Schwangerschaftsabbrüche - dabei fasst er den Begriff Werbung weiter als im Sprachgebrauch üblich. So macht man sich schon strafbar, wenn man etwa „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Dafür wurde eben auch die Ärztin aus Gießen verurteilt. Zuvor fristete der Paragraf 219a lange Zeit ein Schattendasein.

Sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland legal?

Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches sind Abtreibungen meist rechtswidrig - sie werden aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft. Die Schwangere muss selbst den Abbruch verlangen und sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen. Außerdem dürfen seit der Befruchtung nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Im ersten Halbjahr 2018 gab es rund 52.000 Abtreibungen in Deutschland.

Wer will das Werbeverbot nun ändern?

Die SPD hat schon im Frühjahr einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Werbeverbots vorgelegt, auch Grüne, Linke und FDP würden den Paragrafen am liebsten abschaffen. Ärzte müssten objektiv über einen in Deutschland straffreien Eingriff informieren dürfen, argumentieren sie. Die SPD hat ihren Antrag im März allerdings aus Rücksicht auf die Union zurückgezogen. Denn die Union will das Werbeverbot auf keinen Fall einschränken. SPD-Chefin Andrea Nahles versprach eine Lösung bis zum Herbst, der endet im Kalender am 21. Dezember.

Wie könnte so ein Kompromiss aussehen?

Dazu gibt es unterschiedliche Ideen: Aus der CDU kam der Vorschlag, im Internet eine Liste von Ärzten zu veröffentlichen, die Abtreibungen vornehmen. Dann bekämen betroffene Frauen die nötigen Informationen - ohne den Paragrafen zu ändern. Ein weiterer Vorschlag kursiert, der Ärzten in der Beratungspraxis ebenfalls mehr Spielraum geben soll, ohne das Gesetz zu ändern.

Wer muss sich jetzt einigen?

Zuständig in der Regierung ist eine Fünfer-Gruppe mit Justizministerin Katarina Barley (SPD), Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Innenminister Horst Seehofer (CSU), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Sie saßen am Mittwoch zunächst rund drei Stunden zusammen, blieben dann telefonisch in Kontakt. Mit einem Ergebnis wollen sich Union und SPD in den Bundestagsfraktionen dann im Januar befassen, damit würde die Herbst-Frist verstreichen.

Was passiert, wenn kein Kompromiss gefunden wird?

In der SPD rumort es heftig, der Landesvorsitzende der nordrhein-westfälischen SPD, Sebastian Hartmann, ist wie Genossen in Niedersachsen für eine Freigabe der Entscheidung, als Frage des Gewissens. Denn letztlich geht es genau darum. Aber es ist auch eine Machtfrage, Nahles wird von allen Seiten kritisiert, ihr wird ein zu softer Kurs gegenüber der Union vorgeworfen. Sie will unbedingt verhindern, dass die SPD nicht zusammen mit der CDU/CSU abstimmt. Aber beide Seiten könnten bei einer getrennten Abstimmung auch ihr jeweiliges Profil schärfen, statt windelweiche Kompromisse einzugehen. So wie die SPD mit der Opposition in der vergangenen Wahlperiode die „Ehe für alle“, die Öffnung der Ehe für Homosexuelle, ermöglichte. Aber wie damals droht der Union auch jetzt eine Niederlage - nur die AfD ist an ihrer Seite.

Was sagt die katholische Kirche?

Sie lehnt eine Änderung oder Streichung des Paragrafen 219a ab. Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten, sagt: „Eine staatliche kontrollierte und finanzierte Beratung einerseits und eine weitgehend unkontrollierte, private Werbung andererseits sind miteinander schlicht nicht vereinbar.“

Wie reagiert die Opposition auf den Streit?

Grüne, Linke und FDP wollen die Streichung des Paragrafen 219a. FDP-Chef Christian Lindner will gerade die SPD vorführen, am Donnerstag stellt die FDP die Abschaffung des „Werbeverbots“ im Bundestag zur Abstimmung. Die Koalitionsmehrheit kann den Antrag aber zunächst in die Ausschüsse verweisen. Doch wenn der von den Ministern ausgehandelte Kompromiss nicht überzeugt, könnten auch SPD-Abgeordnete die sofortige Freigabe der Abstimmung durchsetzen - das wäre eine schwere Koalitionskrise direkt vor Weihnachten. Zumal die neue CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer das konservative Profil schärfen möchte - daher ist der 219a so ein großes Symbol.

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