Ausländeramt Darum konnte Berlin-Attentäter Amri nicht abgeschoben werden

Der Ausländeramtsinspektor des Kreises Kleve versuchte am Montag vor dem Untersuchungsausschuss Licht in den Fall Amri zu bringen.

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Düsseldorf. Eine Abschiebungshaft für den späteren Attentäter Anis Amri wäre nach Einschätzung eines Sachbearbeiters des Ausländeramts Kleve aus rechtlichen Gründen aussichtslos gewesen. Er habe sowohl die Möglichkeit für eine dreimonatige als auch für eine sechsmonatige Sicherungshaft geprüft, sagte der Inspektor des Kreises Kleve am Montag im Amri-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Da Amris zahlreiche Identitäten ungeklärt gewesen seien und mehrere wenig kooperative Länder infrage gekommen seien, wäre vor Gericht eine fristgerechte Abschiebung nicht nachzuweisen gewesen.

Der Beamte bestätigte damit die Einschätzung von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). Der abgelehnte tunesische Asylbewerber Anis Amri hatte am 19. Dezember einen Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz gesteuert und zwölf Menschen getötet. dpa

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