Wer profitiert und wer nicht Homeoffice-Pauschale beschlossen: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Berlin · Für viele gehört Homeoffice in diesem Jahr zum Alltag. Nun soll sich das auch bei den Steuern auswirken - aber für wen lohnt es sich? Fragen und Antworten.

 So oder so ähnlich: Das Homeoffice ist für viele seit Beginn der Corona-Pandemie zum Alltag geworden.

So oder so ähnlich: Das Homeoffice ist für viele seit Beginn der Corona-Pandemie zum Alltag geworden.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Von einem Tag auf den anderen wurde der Küchentisch zum Schreibtisch, das Kinderzimmer zum Arbeitsplatz: Wegen der Corona-Krise mussten Millionen Menschen in Deutschland in diesem Jahr zumindest zeitweise von zuhause arbeiten. Damit fielen zwar lange Arbeitswege weg, doch zugleich steigen etwa Strom- und Heizkosten. Manch einer kaufte Schreibtisch und Bürostuhl, musste in schnelleres Internet investieren. Einen Teil des Geldes soll es jetzt über die Steuererklärung zurückgeben - das hat der Bundestag am Mittwochabend beschlossen. Doch längst nicht alle werden profitieren.

Kann ich mein Arbeitszimmer zuhause nicht ohnehin schon absetzen?

Ja, das gilt aber nur, wenn in diesem Arbeitszimmer nahezu ausschließlich gearbeitet wird. Den Schreibtisch im Flur, die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder den Laptop auf dem Küchentisch akzeptiert das Finanzamt nicht als häusliches Arbeitszimmer. Genau so mussten aber viele zuletzt arbeiten - nur wenige Arbeitnehmer haben zuhause so viel Platz, dass sie ein eigenes Arbeitszimmer einrichten können, das nicht auch privat genutzt wird.

Was ist dann jetzt konkret geplant?

Für jeden Tag Homeoffice gibt es eine Steuerpauschale von 5 Euro - allerdings nur für maximal 120 Tage, also insgesamt höchstens 600 Euro. Wer mehr als 120 Tage zuhause gearbeitet hat, hat Pech gehabt. Dieser Betrag wird bei der Steuerberechnung vom Einkommen abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen wird dadurch kleiner und die fälligen Steuern sinken.

Muss ich meine Zeit im Homeoffice nachweisen?

Das ist noch nicht ganz klar. Experten raten aber dazu, sich eine Bestätigung vom Arbeitgeber zu besorgen. Das gilt besonders, wenn jemand mal im Büro und mal von zuhause aus gearbeitet hat. In der Regel aber müssen Arbeitnehmer für simple Steuererklärungen keine Nachweise mehr beim Finanzamt einreichen.

Lohnt sich die Pauschale für alle?

Das kommt auf den Einzelfall an. Denn die Homeoffice-Pauschale zählt ähnlich wie die Pendlerpauschale zu den Werbungskosten. Das sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen, etwa auch Arbeitskleidung oder Weiterbildungen. 1000 Euro werden dafür pauschal bei allen angerechnet - egal, ob sie diese Ausgaben nachweisen können oder nicht. Nur wer mit seinen Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale über 1000 Euro kommt, wird also extra entlastet. Bei allen anderen verpufft sie. Doch ohne die Einschränkung wäre die Pauschale wohl zu teuer geworden, heißt es in Koalitionskreisen.

Wer profitiert denn eher und wer nicht?

Das hängt zum Beispiel davon ab, wie weit man früher zur Arbeit fahren musste. Denn je mehr Tage jemand von daheim gearbeitet hat, desto weniger Pendlerpauschale kann er anrechnen. Die beträgt 0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg (eine Strecke) - ab rund 17 Kilometern Arbeitsweg lohnt sich die Pendlerpauschale also rechnerisch mehr als die Homeoffice-Pauschale. Zwar fallen beim Pendeln noch Kosten für Sprit oder Fahrkarten an, dafür können beim Homeoffice etwa Strom-, Heiz- und Internetkosten steigen.

Soll die Pauschale dauerhaft gelten?

Nein, sie wird auf zwei Jahre befristet, gilt also für die Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021. Danach hofft man, dass die Pandemie überwunden ist und wieder alle an ihrem normalen Arbeitsplatz arbeiten können. Die Befristung könnte auch mit dem Geld zu tun haben: Die Bundesregierung rechnet mit Mehrkosten knapp unter einer Milliarde Euro.

Was kann man im Homeoffice noch steuerlich geltend machen?

Auch Anschaffungen wie einen Schreibtisch, Drucker, Bürostuhl oder Laptop kann man absetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt. Wer seinen eigenen Telefon- und Internetanschluss dienstlich nutzt, kann das ebenfalls angeben - allerdings in der Regel nur mit etwa 20 Prozent der Monatsrechnung. Auch das zählt alles zu den Werbungskosten.

(dpa)
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