Gebrochenes Wahlversprechen CDU-Wirtschaftsrat gegen „Soli“-Teilabschaffung

Berlin (dpa) - Der CDU-Wirtschaftsrat hat vor der von FDP-Chef Christian Lindner ins Gespräch gebrachten stufenweisen Abschaffung des „Soli“ für zunächst geringe und mittlere Einkommen gewarnt.

Gebrochenes Wahlversprechen: CDU-Wirtschaftsrat gegen „Soli“-Teilabschaffung
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„Karlsruhe wird kaum eine willkürlich gezogene Grenze bei 50 000 Euro Jahreseinkommen oder bei einem anderen Betrag zulassen“, sagte Verbands-Generalsekretär Wolfgang Steiger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Der Solidaritätszuschlag ist eine zweckgebundene Zulage, die für alle auslaufen muss. Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgehalten.“

Die bürgerlichen Parteien hätten den „Soli“-Abbau in ihren Wahlprogrammen versprochen, sagte Steiger. „Dahinter zurückzufallen, würde der Mittelstand als gebrochenes Wahlversprechen verstehen.“

FDP-Chef Lindner hatte dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ gesagt: „Wir erinnern an unser Modell von 2015, den „Soli“ im ersten Jahr für Einkommen bis 50 000 Euro entfallen zu lassen, im zweiten Jahr und noch vor der nächsten Wahl dann komplett.“ Die FDP will den „Soli“ möglichst sofort abschaffen, die Union in Stufen, die Grünen sind nicht grundsätzlich dagegen, zögern aber beim Wann und Wie.

Steiger sagte nun: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag ist es höchst zweifelhaft, ob eine Streichung nur für einen Teil der Steuerzahler verfassungsgemäß ist.“ Union und FDP würden Hunderttausende Personengesellschaften ohne Entlastung lassen, für die die Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag die eigentliche Unternehmenssteuer sei.

Laut Wirtschaftsrat liegt die „Soli“-Entlastung, die nur Einkommen bis 50 000 Euro einschließen würde, bei gerade einmal 1,3 Milliarden Euro im Jahr. Der vom damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgesehene Abbau in zehn Schritten hätte jeweils eine Entlastung von rund zwei Milliarden Euro vorgesehen, sagte Steiger. „Der Koalitionsvertrag muss alle Abbauschritte beinhalten, die im Bundestag allein ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden könnten.“ Dann müsse das Gesamtpaket im Bundestag für diese Legislaturperiode bindend in einem Gesetz beschlossen werden.

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