Interview CDU-Innenexperte: „Gefahrenpotenzial bei IS-Rückkehrer im Einzelfall hoch“

Berlin · Bei IS-Rückkehrern sei Vorsicht angesagt, sagt Armin Schuster (CDU). Vor einer Wiedereinreise nach Deutschland müsse die Strafverfolgung sichergestellt sein.

 „IS-Kämpfer mit alleiniger deutscher Staatsangehörigkeit dürfen nicht staatenlos gemacht werden“, sagt CDU-Innenexperte Armin Schuster.

„IS-Kämpfer mit alleiniger deutscher Staatsangehörigkeit dürfen nicht staatenlos gemacht werden“, sagt CDU-Innenexperte Armin Schuster.

Foto: dpa/Gregor Fischer

Der CDU-Innenexperte und Unions-Obmann im Innenausschuss des Bundestages, Armin Schuster, warnt: Das Gefahrenpotential, das von IS-Rückkehrern ausgeht, könnte nach wie vor hoch sein. Vor einer Wiedereinreise nach Deutschland müsse die Strafverfolgung sichergestellt sein.

Herr Schuster, muss Deutschland tatsächlich IS-Kämpfer aufnehmen?

Armin Schuster: Das kommt auf die Umstände an. IS-Kämpfern mit Doppelpass, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, wollen wir den deutschen Pass entziehen. Das haben wir im Koalitionsvertrag mit der SPD so vereinbart. Wenn sie sich an Kampfhandlungen für den IS belegbar beteiligt haben, sollen sie die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren und nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfen.

Was gilt für die anderen?

Schuster: Bei IS-Kämpfern mit alleiniger deutscher Staatsangehörigkeit ist das anders. Wir dürfen niemanden staatenlos machen. Deutschland hat seinen Bürgern gegenüber eine Verantwortung. Auch wenn sie in Kriegsgebieten Verbrechen begangen haben, besteht für sie ein Rückkehrrecht nach Deutschland. Wir müssen sie dann aber auch postwendend festnehmen und dafür vor Gericht stellen können.

Außenminister Heiko Maas sagt, eine Rückholung ist schwer zu realisieren.

Schuster: Das stimmt, es ist aber auch nicht unmöglich. Voraussetzung muss sein, dass für die konsequente Strafverfolgung in Deutschland genügend Beweise vorliegen. Dafür braucht es auf dem diplomatischen Weg Informationen für Ermittlungsverfahren, die normalerweise durch staatliche Strukturen zur Verfügung gestellt werden. Die Lage in Syrien ist diesbezüglich aber immer noch unübersichtlich. So lange die Strafverfolgung in Deutschland nicht sichergestellt ist, wäre eine Wiedereinreise von IS-Kämpfern unverantwortlich, wenn wir Gefahr laufen, dass sie freigelassen werden müssen.

Was erwarten Sie dann von den Behörden im Umgang mit den Rückkehrern?

Schuster: Ich erwarte genau diese Sensibilität, wir haben Verantwortung, es gilt aber auch vorschnelle Rückholaktionen zu vermeiden. Deshalb verstehe ich auch, dass Bundesaußenminister Maas und Bundesverteidigungsministerin von der Leyen zur Besonnenheit aufrufen.

Wie groß ist denn noch die Terrorgefahr, die von Rückkehrern ausgeht?

Schuster: Das Gefahrenpotential dürfte im Einzelfall durchaus hoch sein. Wir haben es mit radikalisierten Menschen zu tun, deren Kriegserfahrungen nicht ohne psychologische Folgen bleiben können. Deshalb ist Vorsicht angesagt.

Und wie muss mit den Frauen und den Kindern verfahren werden?

Schuster: Ich sehe es als humanitäre Verpflichtung an, Frauen und Kinder, vor allem, wenn sie nicht selbst gekämpft haben, zuvorderst aufzunehmen und, wo nötig, psychologische Hilfestellung zu leisten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
BMS - Redakteur Stefan Vetter  in
Endlich Tempo
Bund und Länder wollen „beschleunigen“Endlich Tempo
Zum Thema
Aus dem Ressort