Bundeswehr will verletzte Soldaten besser entschädigen

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will Versorgungsleistungen für Soldaten verbessern, die bei einem Auslandseinsatz körperlich oder seelisch verletzt wurden.

Geplant ist unter anderem eine deutliche Erhöhung der Entschädigung von 80 000 auf 150 000 Euro, wenn die Erwerbsfähigkeit durch eine Verwundung oder einen Einsatzunfall um mindestens 50 Prozent gemindert ist. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigte am Samstag in Berlin einen entsprechenden Bericht der Zeitung „Die Welt“.

Erhöht werden soll dem Sprecher zufolge auch die zusätzliche einmalige Ausgleichszahlung für verletzte Zeitsoldaten - von 15 000 auf 30 000 Euro. Zudem wird das Gesetz auf Soldaten ausgedehnt, die schon vor Beginn des Afghanistan-Einsatzes 2002 im Ausland geschädigt wurden. Neuer Stichtag ist der 1. Juli 1992, so dass die neuen Regelungen auch den ersten Bundeswehr-Auslandseinsatz in Kambodscha umfassen. Schließlich enthält der Entwurf Verbesserungen für Angehörige und in bestimmten Fragen des Rentenrechts.

Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf am kommenden Mittwoch auf den Weg bringen. Der Bundestag will seine Lesungen der Zeitung zufolge Ende September beginnen. Abgeordnete mehrerer Fraktionen sehen noch Beratungsbedarf in Detailfragen.

So müssen nach den Planungen zum Beispiel Bundeswehrsoldaten einen Schädigungsgrad von 50 Prozent attestiert bekommen, um einen lebenslangen Job bei der Truppe zu erhalten. Allerdings liegt der Grad bei posttraumatischen Belastungsstörungen oft unter dieser Marke. Daher wollen Fachleute von CDU, SPD und Grünen eine Grenze von 30 Prozent. Der Bundeswehrverband spricht trotz dieser Punkte auf seiner Homepage im Internet von wesentlichen Verbesserungen.

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