Bundeswehr und Polizei üben gemeinsam für den Terrorfall

Berlin (dpa) - Trotz aller Vorbehalte in SPD und Opposition werden Bundeswehr und Polizei im Februar für einen gemeinsamen Anti-Terror-Einsatz im Inland üben.

Bundeswehr und Polizei üben gemeinsam für den Terrorfall
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Darauf verständigten sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) am Mittwoch in Berlin mit den maßgeblichen Landesinnenministern. Die Übung soll in vier Bundesländern stattfinden. Dazu werden die SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen sowie zwei von der Union regierten Länder zählen.

De Maizière sagte, es handele sich um „Vorsorge für eine unwahrscheinliche aber denkbare Situation“. Dabei gehe es um „komplizierte, über Tage andauernde, schwierige Terrorlagen“. Er betonte, dass die Polizei die Entscheidung treffe, welche Hilfe sie benötige. Als Beispiele nannte der CDU-Politiker Transport, Aufklärung oder Verkehrskontrollen durch Feldjäger.

Für die SPD-regierten Länder saß der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger am Tisch. Er rief zur Sachlichkeit in der seit vielen Jahren kontrovers geführten Debatte auf: „Ich finde, ganz unaufgeregt und ganz unideologisch sollten wir uns diesem Szenario nähern“, sagte er. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Saarlands Innenminister Klaus Bouillon, sprach von einem „neuen Kapitel in der Sicherheitsdebatte“.

Auf die gemeinsamen Übungen hatte sich die große Koalition in Berlin bereits im Juli in ihren Beratungen über das neue Weißbuch zur Sicherheitspolitik verständigt. Trotzdem gibt es in der SPD weiter Bedenken. Die Sozialdemokraten fürchten eine schleichende Ausweitung der Bundeswehr-Kompetenzen im Inland.

Von der Leyen hatte Feldjäger und Sanitäter der Bundeswehr bereits beim Amoklauf von München in Bereitschaft versetzt, weil die Polizei zunächst von einer „akuten Terrorlage“ ausging. Die Bundeswehr darf der Polizei und anderen Bundesbehörden laut Grundgesetzartikel 35 Amtshilfe leisten, wenn diese angefordert wird. Beispiele dafür sind mehrere Einsätze bei Hochwasserkatastrophen oder zuletzt die Flüchtlingshilfe.

Das Bundesverfassungsgericht hat es der Bundeswehr 2012 erlaubt, bei einem Terroranschlag „katastrophischen Ausmaßes“ auch hoheitliche Aufgaben auszuüben, also beispielsweise bei Verkehrskontrollen auch Zwang auszuüben.

Die Linke wertete die gemeinsamen Übungen als Aushebelung des Grundgesetzes und sprach von einem „skandalösen Vorstoß“. Grünen-Chef Cem Özdemir warnte vor faktischen Ausweitung der Bundeswehrkompetenzen im Inland und forderte eine Stärkung der Polizei. „Man muss Geld in die Hand nehmen und dafür sorgen, dass die Kürzungen bei der Bundespolizei rückgängig gemacht werden“, sagte er. Kritik kam auch aus der Praxis: Die Gewerkschaft der Polizei bemängelte, dass die Bundeswehr für solche Einsätze nicht ausreichend ausgebildet sei.

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