Landgericht zweifelt an Gesetz : Bundesverfassungsgericht soll Mietpreisbremse prüfen
Berlin (dpa) - Die Mietpreisbremse wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Eine Kammer des Berliner Landgerichts hält das Gesetz für verfassungswidrig und will es von den Karlsruher Richtern überprüfen lassen, wie eine Gerichtssprecherin ankündigte.
Das höchste deutsche Gericht hatte sich bereits im Sommer 2015 mit der Mietpreisbremse befasst, die Verfassungsbeschwerde eines Berliner Wohnungsbesitzers damals aber nicht zugelassen.
Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds könnte sich das Bundesverfassungsgericht nun erstmals inhaltlich mit dem Gesetz befassen. Die Berliner Zivilkammer 67 hatte bereits im September Zweifel geäußert. Der Gesetzgeber greife in verfassungswidriger Weise in das Recht der Vertragsparteien ein, den Mietpreis zu regeln, kritisierten die Richter im Herbst. Nun schalten sie in einem anderen Mietstreit das Bundesverfassungsgericht ein (Az: 67 S 218/17).
Zwei Mieter aus Berlin-Wedding klagen, ihre Vermieterin habe die Miete zu hoch angesetzt. Vereinbart war eine Nettokaltmiete von 474,32 Euro für knapp 60 Quadratmeter. Die 2015 von der großen Koalition beschlossene Mietpreisbremse soll helfen, sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Großstädten zu vermeiden. Dazu dürfen die Preise bei Wiedervermietungen in ausgewiesenen Gegenden nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.