Bundestagswahl: Mehr Bewerber, weniger Wahlberechtigte

Die Wahl in Zahlen: Es treten 2705 Kandidaten an — 61,8 Millionen dürfen ihre Stimme abgeben.

Berlin. Für die Bundestagswahl am 22. September, die 18. seit Gründung der Bundesrepublik, ist alles vorbereitet. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Rahmendaten:

61,8 Millionen Bundesbürger sind wahlberechtigt, 400 000 weniger als vor vier Jahren. Darunter sind drei Millionen Erstwähler. Voraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft. 5,8 Millionen Wähler haben einen Migrationshintergrund. Auch die Auslandsdeutschen können per Briefwahl wählen, sofern sie sich ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen. Die Frist dazu läuft am 1. September ab. Mit 65 000 solcher Anträge wird gerechnet. Allerdings darf der letzte Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 25 Jahre zurück-liegen und muss nach dem 14. Geburtstag mindestens drei Monate lang gewesen sein.

In den 299 Wahlkreisen treten 2705 Direktbewerber an, 510 mehr als 2009. Und 3446 Bewerber (plus 741) kandidieren auf Landeslisten. Viele tun auch beides, am meisten mit 71,3 Prozent bei der FDP, am wenigsten mit 33,7 Prozent bei der CSU. Das erklärt sich einfach: FDP-Kandidaten gewinnen kaum je direkt ihren Wahlkreis, CSU-Bewerber hingegen fast immer. Die Kandidaten entstammen 34 Parteien, wobei nur elf überall Landeslisten aufgestellt haben. Nämlich alle sechs Bundestagsparteien, dazu die NPD, Piraten, Freie Wähler, Alternative für Deutschland und die marxistische MLPD.

Der Frauenanteil der Landeslistenbewerber beträgt in diesem Wahljahr nur noch 29,8 Prozent statt 31,2 Prozent in 2009. Die FDP (20,1 Prozent) und die CSU (30,0 Prozent) haben Rückgänge zu verzeichnen. Bei Linken und Grünen machen Frauen die Hälfte der Bewerber aus, bei der SPD 40,5 Prozent und bei der CDU 35,8 Prozent. Allerdings sagen die Zahlen wenig darüber aus, ob die Listenplätze aussichtsreich sind. Das Durchschnittsalter aller Kandidaten beträgt 47,4 Jahre. Die jüngste Bewerberin ist 18, ein NPD-Kandidat in Berlin mit 90 der älteste.

Neu ist der Umgang mit Überhangmandaten. Durften die Parteien bisher Direktmandate, die sie über ihren Anteil an Zweitstimmen hinaus gewonnen hatten, umstandslos mitnehmen (wovon die Union mit 24 zusätzlichen Mandaten profitierte), so müssen diese jetzt so ausgeglichen werden, dass alle Parteien im Bundestag trotzdem exakt repräsentiert sind. Im jetzigen Bundestag hätte die Anwendung dieser Regel dazu geführt, dass er statt 622 dann 671 Sitze hätte.

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