Debatte unter hohem Zeitdruck Bundestag streitet über Karlsruher Ceta-Urteil

Berlin (dpa) - Die Bundestagsfraktionen haben teils hitzig um die Deutungshoheit beim Karlsruher Ceta-Urteil gerungen. Abgeordnete der Opposition hielten der schwarz-roten Regierung in einer Aktuellen Stunde unter anderem „Arroganz der Macht“ vor.

Debatte unter hohem Zeitdruck: Bundestag streitet über Karlsruher Ceta-Urteil
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Mitglieder der Unionsfraktion sprachen von einem „unwürdigen Gerangel“ und „Fundamentalopposition“. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel „(SPD) reagierte mit Unverständnis auf die Diskussionen und warb erneut für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada.

Der Ceta-Streit steht auch auf der Tagesordnung des Gipfels der 28 EU-Staats- und Regierungschefs und Freitag in Brüssel. In der kommenden Woche soll das Abkommen auf einem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. Doch die belgische Regionalregierung der Wallonie hat ein Veto eingelegt und blockiert den Vertrag derzeit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zu Ceta abgewiesen, Karlsruhe formulierte aber Bedingungen. Eine davon: Es müsse sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Die Umsetzung der Auflagen war Thema der Aktuellen Stunde auf Linke-Antrag.

Mit Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) wollen die EU und Kanada ihre Wirtschaftsbeziehungen auf eine neue Basis stellen. Kritiker befürchten, dass sich Ceta negativ auf Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz auswirkt und demokratische Verfahren aushöhlt. Wirtschaftsminister Gabriel lobte das Abkommen in der Diskussion als exzellent. Alle Regierungen Europas stünden dahinter. Er wies auf die noch erreichten Verbesserungen hin, etwa den Wegfall privater Schiedsgerichte. Die erneute Diskussion bezeichnete er als „albern“.

Klaus Ernst von den Linkspartei nannte es mit Blick auf die Bundesregierung „unverantwortlich, wie sie einen Vertrag ohne Wenn und Aber vorläufig anwenden wollten, für den sie jetzt vom Bundesverfassungsgericht hohe Auflagen erteilt bekommen haben“. Die Sprecherin der Grünen-Fraktion für Wettbewerbspolitik, Katharina Dröge, sagte zu den Auflagen: „Wieder einmal wurde ihnen bescheinigt, dass sie in Sachen Ceta nicht einhalten können, was sie versprechen.“ Die Richter hätten Nachbesserungen verlangt, die nun hektisch nachverhandelt würden. Dröge beklagte auch eine Missachtung der Beteiligungsrechte des Bundestages.

Der Bundestag werde seine politische und verfassungsrechtliche Kontrollfunktion bei Ceta auch nach der Karlsruher Entscheidung wahrnehmen, versicherte Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) in einer Sitzung des Ältestenrates. Die Verantwortung des Bundestages betreffe etwa die Kontrolle jener Bereiche, in denen eine vorläufige Anwendung des Abkommens beschlossen wird.

Mitglieder der Regierungsfraktionen wiesen im Plenum darauf hin, dass die Eilanträge der Ceta-Gegner vom Verfassungsgericht abgewiesen worden seien. Der Unionsabgeordnete Andreas Lämmel (CDU) sprach von einem „unwürdigen Gerangel“, Gegner des Abkommens würden nach jedem Strohhalm greifen. Seine Kollegin Barbara Lanzinger (CSU) hielt ihnen Fundamentalopposition vor.

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