Bundestag entscheidet über Gesetz zum Embryonenschutz

Am Donnerstag beschließt der Bundestag ein erweitertes Gesetz zum Embryonenschutz.

Düsseldorf. Für Dr. Matthias Bloechle ist der Donnerstag ein wichtiger Tag. Denn der Bundestag entscheidet über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID).

Der Gynäkologe hatte 2005 und 2006 in drei Fällen eine künstliche Befruchtung durchgeführt, bei der er jeweils vorher die PID anwendete. Dabei werden Embryonen genetisch untersucht und verworfen, wenn die Mediziner Defekte nachweisen.

Da es bislang keine eindeutige Regelung zur PID gab, zeigte er sich selbst an. Vor einem Jahr wurde er vom Bundesgerichtshof freigesprochen.

Die Richter begründeten das Urteil damit, dass er nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstoßen habe. Das Gesetz müsse zudem überarbeitet werden. Jedoch konnte man sich auf keinen einheitlichen Entwurf einigen. Es bildeten sich drei Lager, die jeweils eigene Anträge ausarbeiteten — über die wird abgestimmt.

Hannelore Schneidereit ist Mutter von zwei Kindern, ihr älterer Sohn Guido (44) ist behindert, ihr jüngerer Sohn Dirk (42) kam gesund zur Welt. Die 62-Jährige weiß aus eigener Erfahrung, dass die Betreuung eines Behinderten schwierig ist. „Unser Sohn wird bis heute zu Hause betreut“, berichtet sie. Schneidereit ist froh, dass man während ihrer Schwangerschaft nicht die Möglichkeit hatte, Behinderungen frühzeitig zu diagnostizieren. „Ich weiß nicht, was ich gemacht hätte“, sagt sie ehrlich. Trotzdem ist sie heute für die Präimplantationsdiagnostik. „Es gibt genügend Eltern, die sich trotzdem für das behinderte Kind entscheiden.“ Letztlich sei es immer eine Gewissens-Entscheidung der Eltern, egal mit welcher Technik und wann eine mögliche Behinderung erkannt würde.

Stefan Pauls ist Geschäftsführer der Lebenshilfe in Wuppertal. Sie betreibt unter anderem zwei Werkstätten für Behinderte. Das Ziel ist es, Menschen mit Behinderung das Leben zu erleichtern. Pauls selbst besucht die Menschen in den Werkstätten regelmäßig und spielt mit einigen in einer Band. „Ich unterstütze die Position der Lebenshilfe auf Bundesebene, die ein umfassendes gesetzliches Verbot der PID befürwortet“, sagt Pauls. Der Verband stehe hinter dem Gesetzentwurf, den unter anderem Ulla Schmidt (SPD) vorgelegt hat. Sollte das Gesetz die PID erlauben, befürchtet er eine Auslese. „Menschen mit Behinderung sind nichts Böses, aber mit der PID werden sie stigmatisiert.“ Menschen mit Behinderung müssten, so Pauls, per Gesetz vor einer drohenden gesellschaftlichen Diskriminierung geschützt werden.

Prof. Jan Krüssel ist Leiter der UniKiD-Kinderwunsch-Ambulanz der Uniklinik Düsseldorf und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin. Er ist Befürworter der begrenzten Zulassung der PID. „Es ist unlogisch, dass zum Beispiel Fruchtwasseruntersuchungen in der zwölften Woche durchgeführt werden dürfen und bei negativem Ergebnis der Embryo abgetrieben werden kann. Andererseits die Präimplantationsdiagnostik verboten werden soll“, sagt er. Dieser Eingriff sei doch nur dazu da, den Leidensdruck bei Paaren, die beispielsweise schon Fehlgeburten miterleben mussten, zu mindern. „Ich habe das Verfahren auch drei Mal angewendet“, berichtet er. Gebe es ein Verbot, würde die Zahl der Eingriffe nicht weniger, sie würden nur im Ausland stattfinden.

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