BONN Bundeskartellamt stellt Google-Prüfung ein

Bonn · Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des US-Internetkonzerns Google zu Urheberrechten für deutsche Verlage abgeschlossen. Das teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Der Digitalkonzern hatte demnach zwischenzeitlich Nachschärfungen unter anderem bei der Vertragspraxis mit Verlagen zum Nachrichtenangebot Google News Showcase vorgenommen.

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt sagte: „Wir hatten die Sorge, dass vergleichbare Angebote anderer Anbieter durch Google News Showcase verdrängt und teilnehmende Verlage von Google unangemessen benachteiligt werden könnten. Google hat auf unsere Bedenken reagiert und wesentliche Anpassungen zum Vorteil der Verlage vorgenommen.“ Zugleich hieß es, man werde die Entwicklung aufmerksam verfolgen und etwaigen Beschwerden abgewiesener Verlage nachgehen.

Ein Google-Sprecher sagte: „Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt seine Untersuchung zu Google News Showcase beendet hat und wir dieses wichtige Programm für journalistische Inhalte gemeinsam mit unseren Verlagspartnern weiterhin fortsetzen können.“ Die Geschäftsführer Markus Runde und Christoph Schwennicke von der Verwertungsgesellschaft Corint Media, die Rechte für Verlage wahrnimmt, teilten mit: „Wir begrüßen den Abschluss der Untersuchungen durch das Bundeskartellamt. Google News Showcase war und ist ein Versuch Googles, die gesetzlichen Rechte von Presseverlegern zu umgehen.“ Dies werde nun deutlich schwerer, auch wenn die Entscheidung des Kartellamts nicht die Möglichkeiten des neuen Wettbewerbsrechts ausschöpfe.

Die Kartellprüfer hatten auch einen Konflikt zwischen Google und Corint Media sowie Verbänden um die angemessene Vergütungshöhe von Verlags-Urheberrechten im Blick. Hintergrund ist das überarbeitete Urheberrecht in Deutschland. Es trat 2021 in Kraft und sichert Medienhäusern Schutzrechte zu, wenn externe Digitalplattformen ihre journalistischen Angebote einbauen. Pressehäuser sollen von den Plattformen dafür Geld erhalten.

Das Bundeskartellamt hat bis auf Weiteres diesbezüglich „aus Ermessensgründen von einer eingehenden Prüfung und einem Einschreiten abgesehen“. Google sei bereits unter Hinweis auf das Diskriminierungsverbot dazu bewegt worden, der Verwertungsgesellschaft Corint Media eine Vergütung für das Leistungsschutzrecht anzubieten. Die Behörde verwies zudem auf das Deutsche Patent- und Markenamt mit dem Instrument des Schiedsverfahrens. Eine Schiedsstelle wird eingeschaltet, wenn sich Parteien uneinig sind mit dem Ziel, dass die unabhängige Stelle einen Kompromiss vorschlägt. Wenn das Ganze scheitert, könnten in weiteren Schritten Gerichte hinzugezogen werden.

(dpa)
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