Bund hält Verzicht auf Abschiebungen in Ebola-Länder für angemessen

Die Gesundheitsgefahren in mehreren Ländern Westafrikas durch die Ebola-Epidemie ist groß. Einen generellen Abschiebungsstopp gibt es in Deutschland aber noch nicht. Den von einigen Ländern praktizierten Verzicht hält das Bundesinnenministerium aber für richtig.

Berlin (dpa). Wegen des Gesundheitsrisikos in den Ebola-Gebieten hält das Bundesinnenministerium den Verzicht einiger Länder auf Abschiebungen nach Westafrika für angemessen. Der Vollzug des Aufenthaltsrechts, also sowohl Abschiebungen als auch die Verhängung eines generellen Abschiebungsstopps, sei jedoch Sache der Bundesländer, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

In Westafrika sind laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits mehr als 3000 Menschen der Ebola-Epidemie zum Opfer gefallen. Einige Länder, darunter Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hamburg, haben ihre Abschiebungen nach Liberia, Sierra Leone, Guinea, Nigeria und den Senegal bereits ausgesetzt. Dies ergab eine dpa-Umfrage bei den zuständigen Innenministerien.

Die Hansestadt hatte sich in der vergangenen Woche als erstes zu dem Schritt entschieden. „Das Ebola Virus und die Folgen, mit denen die Länder in Westafrika wie Liberia oder Sierra Leone gerade zu kämpfen haben, sind verheerend und für unsere Verhältnisse kaum vorstellbar“, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) der dpa in Hannover.

Auch bei einer bestehenden Ausreisepflicht gebe es deshalb erst einmal keine Abschiebungen aus Niedersachsen in diese Länder, „weil wir so etwas diesen Menschen nicht zumuten können“. Unisono betonten die Länder, es gebe derzeit aber keinen generellen Abschiebungsstopp. „Die Situation in diesen Ländern rechtfertigt nicht die Anordnung eines Abschiebungsstopps“, hieß es aus dem Innenministerium im grün-rot regierten Baden-Württemberg.

Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes lägen derzeit keine Erkenntnisse vor, die dafür sprächen. Laut Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes kann aus „völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ eine vorübergehende Duldung von Flüchtlingen für maximal sechs Monate ausgesprochen werden.

Dennoch würden die besonderen Bedingungen in den Ebola-Gebieten bei möglichen Abschiebe-Entscheidungen berücksichtigt, hieß es aus den Ländern. Vielerorts, etwa in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, seien die Behörden zudem gebeten, „bis auf weiteres jeden Einzelfall einer Rückführung“ dem Ministerium zur Abstimmung vorzulegen. In Schleswig-Holstein erklärte ein Sprecher, er halte es „für ausgeschlossen“, dass es derzeit Abschiebungen nach Westafrika gebe. Darüber hinaus betonten die meisten Länder, gebe es derzeit keinen akuten Handlungsbedarf, da keine Abschiebungen in die betroffenen Gebiete anstünden.

Nur in Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit laut Ministerium zwölf Personen aus den Ebola-Ländern „ausreisepflichtig“. Auch hier würde die aktuelle Situation aber bei den Entscheidungen über mögliche Abschiebungen berücksichtigt. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums leben derzeit mehr als 40 000 Menschen aus den von Ebola betroffenen Staaten in Deutschland.

Die größte Anzahl stammte demnach aus dem bisher nur bedingt betroffenen Nigeria (27 158), gefolgt von Guinea (6413), dem Senegal (3652), Sierra Leone (2653) und Liberia (898). Davon seien zum Stichtag (30.8.) die Asylanträge von 2316 Bewerbern aus Nigeria, 1080 aus Guinea, 309 aus Sierra Leone, 254 aus dem Senegal und 226 aus Liberia abgewiesen worden.

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