„Buchhalter von Auschwitz“ zu vier Jahren Haft verurteilt

Lüneburg (dpa) - Im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat das Gericht den früheren SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt und eine nachlässige Verfolgung von KZ-Tätern durch die Nachkriegsjustiz kritisiert.

„Buchhalter von Auschwitz“ zu vier Jahren Haft verurteilt
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Das Gericht sprach den 94-Jährigen der Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen für schuldig. Gründlich, effizient und gnadenlos hätten Menschen wie Gröning zum Funktionieren der Tötungsmaschinerie des Vernichtungslagers beigetragen. Als Rad im Getriebe habe der auch „Buchhalter von Auschwitz“ genannte Gröning den Massenmord unterstützt, sagte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch in der Urteilsbegründung.

Ob der gesundheitlich angeschlagene Gröning haftfähig ist und tatsächlich hinter Gitter kommt, muss die Staatsanwaltschaft prüfen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Anklage und Verteidigung wollen noch prüfen, ob sie in Revision gehen.

Hart ins Gericht ging Kompisch mit der deutschen Justiz. Auschwitz-Überlebende hatten ihr in dem Verfahren jahrzehntelanges Versagen vorgeworfen. Nachdem am Betrieb des Konzentrationslagers beteiligte SS-Männer bis zur Mitte der 60er Jahre wegen Behilfe zum Mord verurteilt wurden, habe dann eine „merkwürdige Rechtsprechung“ begonnen. Die Justiz habe die konkrete Beteiligung an einzelnen Morden zur Bedingung für eine Verurteilung gemacht, sagte Kompisch. Damit habe sie den massenhaften Tötungsvorgang zerstückelt, wie es zuvor die Nazis bei der Planung des Lagerbetriebs getan hätten, um niemanden alleine verantwortlich sein zu lassen. In Folge habe es kaum noch Verfahren gegen KZ-Schergen gegeben.

In dem knapp drei Monate dauernden Prozess hatten etliche Holocaust-Überlebende in erschütternden Details ihre Verschleppung sowie den Massenmord in Auschwitz geschildert.

Gröning hatte im Prozess seine Beteiligung und moralische Mitschuld am Holocaust eingeräumt. Er hatte gestanden, Geld von Verschleppten gezählt und zur SS nach Berlin weitergeleitet zu haben. Dies brachte ihm später den Beinamen „Buchhalter von Auschwitz“ ein. Er sagte aus, zwei- bis dreimal vertretungsweise Dienst an der Rampe getan zu haben, wo deportierte Juden zur Ermordung selektiert wurden.

Für seinen Dienst in Auschwitz könne der damalige Freiwillige der Waffen-SS sich nicht auf einen Befehlsnotstand und den damaligen Drill zum Gehorsam berufen, sagte Richter Kompisch. Zwar habe es Indoktrination gegeben, aber das Denken habe das nicht ausschalten können. „Ich will Sie nicht als feige bezeichnen, aber Sie haben sich für den sicheren Schreibtischjob entschieden“, sagte der Richter.

Mit dem Urteil ging das Gericht über das von der Anklage geforderte Strafmaß hinaus. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft beantragt, wovon ein Teil als verbüßt angesehen werden sollte, weil eine Verurteilung schon vor Jahrzehnten möglich gewesen wäre. Erste Ermittlungen hatte es schon 1977 gegeben, sie wurden 1985 eingestellt. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, weil Gröning den Holocaust im strafrechtlichen Sinne nicht gefördert habe.

„Obgleich verspätet, ist Gerechtigkeit geschehen“, sagte der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Ronald S. Lauder. „Herr Gröning war nur ein kleines Rädchen in der Nazi-Todesmaschinerie, aber ohne das Zutun von Leuten wie ihm wäre der Massenmord an Millionen von Juden und anderen nicht möglich gewesen.“ Der Präsident des Zentralrats der Juden sprach von einem wichtigen Urteil. Die „Versäumnisse der deutschen Justiz“ ließen sich damit aber „nicht mehr gutmachen“, erklärte Josef Schuster.

Der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, bezeichnete das Strafmaß jedoch als zu milde. „Angemessen wäre ein lebenslanges Urteil“, sagte er der dpa.

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