Sicherheit geht vor : BGH-Urteil: Airlines zahlen alle Kosten von „Sky Marshals“
Karlsruhe (dpa) - Sicherheit hat Vorrang: Airlines müssen alle Kosten von mitfliegenden Bundespolizisten („Sky Marshals“) übernehmen - auch Zusatzgebühren von Flughäfen, Zoll sowie Start- und Landeentgelte.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe (Az.: III ZR 391/17). Eine dagegen gerichtete Millionenklage der Lufthansa wiesen die obersten deutschen Zivilrichter als unbegründet zurück.
„Sky Marshals“ sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall Flugzeugentführungen, Terroranschläge und Geiselnahmen verhindern. Die bewaffneten Zivilpolizisten fliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschland regelmäßig mit. Sie müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa wollte für sie aber nicht noch die Zusatzentgelte zahlen und hatte die Bundesrepublik auf mehr als 2,3 Millionen Euro verklagt.
Vor dem Landgericht Potsdam und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht blieb die Airline erfolglos. Mit der kostenlosen Transportpflicht würden ihre Rechte nicht unangemessen eingeschränkt. Auch seien die jährlichen Zusatzkosten für die „Sky Marshals“ in Höhe von 300.000 Euro angesichts eines 30-Milliarden-Euro-Umsatztes „von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung“, so das OLG. Die Kosten könnten in den Flugpreis einkalkuliert und an die Passagiere weitergegeben werden.