Neuverhandlung : BGH hebt Freisprüche im „Scharia-Polizei“-Prozess auf
Karlsruhe (dpa) - Der Prozess um die Wuppertaler „Scharia-Polizei“ muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche des Landgerichts für sieben Männer auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück.
Die Richter hätten nicht richtig abgewogen, ob das Tragen von Warnwesten - zum Teil mit dem Aufdruck „Shariah Police“ - gegen das Uniformverbot verstößt, entschied das Gericht am Donnerstag. Alle sieben Angeklagten, damals zwischen 25 und 34 Jahre alt - waren im November 2016 vom Landgericht Wuppertal vom Vorwurf freigesprochen worden, gegen das Uniformverbot verstoßen oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (3 StR 427/17)
Die Männer waren im September 2014 nachts durch die Wuppertaler Innenstadt gezogen. Dabei trugen sie handelsübliche orange Warnwesten. Ihr Ziel war es, junge Muslime anzusprechen und sie vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkoholkonsum abhalten. Dabei beriefen sie sich auf die Scharia, das ist die arabische Bezeichnung für islamisches Recht. Dieses fußt auf dem Koran und der überlieferten Lebenspraxis des Propheten Mohammed.
Während der Aktion kursierten gelbe Flyer mit der Aufschrift „Shariah Controlled Zone“ (Scharia-kontrollierte Zone). Auf ihnen waren Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter hatte bundesweit Empörung ausgelöst, ein großes Medienecho nach sich gezogen und auch den Landtag in Düsseldorf beschäftigt.