Spahn legt Gesetzentwurf vor Betriebsrentner werden von Sozialbeiträgen entlastet

Die Politik will Betriebsrentnern und Direktversicherte entlasten. Ab 2020 gibt es einen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro monatlich. Die neue Regelung gilt allerdings nicht rückwirkend.

 In dem Entwurf des Gesundheitsministers ist ein Freibetrag von zunächst 159,25 Euro monatlich vorgesehen.

In dem Entwurf des Gesundheitsministers ist ein Freibetrag von zunächst 159,25 Euro monatlich vorgesehen.

Foto: dpa-tmn/Karolin Krämer

Nach der Renteneinigung der Koalition hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Gesetzentwurf zur Entlastung von Betriebsrentnern und Direktversicherten von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vorgelegt. Geplant ist, ab Januar 2020 auf die Auszahlungen einen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro monatlich einzuführen, auf den keine Beiträge erhoben werden. Dies gilt nur für Renten, die ab 2020 ausgezahlt werden, also nicht rückwirkend. Die Kosten der Neuregelung werden mit 1,2 Milliarden Euro pro Jahr angegeben.

Hintergrund ist die von SPD und Grünen 2003 eingeführte sogenannte Doppelverbeitragung. Demnach müssen Empfänger von Betriebsrenten einschließlich der Einmalzahlungen aus Pensionskassen oder berufsständischen Versorgungswerken im Alter darauf die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Damit wird ein beträchtlicher Teil der Erträge abgezogen, derzeit rund 19 Prozent. Nur privat Versicherte bleiben verschont.

Der Gesetzentwurf führt nach Zahlen seines Ministeriums dazu, dass für rund 60 Prozent der Betroffenen, deren Einnahmen aus Betriebsrenten höchstens 320 Euro im Monat betragen, sich die Beiträge mindestens halbieren. Kleine Betriebsrenten unterhalb des Freibetrages bleiben – wie auch bisher – komplett beitragsfrei. Für alle übrigen bliebe es bei einer Belastung mit mehr als dem hälftigen Beitrag, jedoch würde sich dieser um rund 300 Euro pro Jahr verringern.

Der monatliche Freibetrag von 159,25 Euro berechnet sich aus einem Fünftel der sogenannten monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung und steigt künftig mit den Arbeitseinkommen. Bisher galt eine Freigrenze, unterhalb derer auf Betriebsrenten keine Beiträge erhoben wurden. Wurde diese überschritten, galt die Beitragspflicht aber für die gesamte Auszahlung.

Finanzierung zunächst aus der Liquiditätsreserve

Finanziert werden sollen die Mehrkosten aus der gesetzlichen Krankenversicherung selbst – zunächst vollständig aus Mitteln der sogenannten Liquiditätsreserve der Kassen. In den Jahren 2021 bis 2023 erhält der Gesundheitsfonds dann aus der Liquiditätsreserve insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve des Gesundheitsfonds wird zugleich von 25 Prozent auf 20 Prozent einer Monatsausgabe abgesenkt. In den Folgejahren wären die Kosten dann vollständig von den Beitragzahlern zu tragen. Eine Finanzierung aus Steuermitteln ist nicht vorgesehen.

„Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken“, begründete Spahn die Neuregelung. „Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein.“ Daher werde die Entlastung auch zügig bereits ab Januar des nächsten Jahres umgesetzt.

Spahn hatte allerdings ursprünglich eine weitergehende Entlastung in Form einer generellen Rückkehr zum hälftigen Beitrag vorgeschlagen, sich damit jedoch vor allem gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht durchsetzen können. mit AFP

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