Riesige Datensätze abgegriffen : Betreiber von Internet-Knoten klagt gegen BND-Überwachung
Leipzig (dpa) - Die strategische Fernmeldeüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) wird jetzt höchstrichterlich überprüft. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt über die Klage des Internet-Knoten De-Cix aus Frankfurt gegen den BND.
Der Nachrichtendienst zapft seit Jahren zu Aufklärungszwecken in großem Stil Daten aus dem, nach Verkehrsaufkommen, größten Internet-Knotenpunkt der Welt ab. Dabei erhalten die Agenten die Daten nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdachtes, sie bekommen sie im Zuge der sogenannten strategischen Fernmeldeüberwachung, also anlasslos. Diese Praxis steht nun gerichtlich auf dem Prüfstand.
Nach der gut dreistündigen Anhörung ließ der 6. Senat zumindest Zweifel durchblicken, ob De-Cix der richtige Adressat für die Überwachung ist. Zudem kritisierten die Bundesrichter die inhaltlich sehr ungenauen Anordnungen durch das Bundesinnenministerium.
„Der BND hat sich den größten Teich ausgesucht, in dem er fischen kann“, betonte Rechtsanwalt Sven-Erik Heun von der Klägerin. Und wer sich an De-Cix wende, bekomme einen riesigen Datensatz, in dem auch nationaler Telekommunikationsverkehr vorhanden ist. „Das ist unserer Ansicht nach rechtswidrig“, betonte Heun. Außerdem erhebe der BND den Datenverkehr eines bestimmten Protokolls vollständig, ohne die gesetzlich vorgesehene quantitative Beschränkung auf 20 Prozent.