Bestattungsaktion darf nicht bis vors Kanzleramt ziehen

Berlin (dpa) - Die Künstlergruppe „Zentrum für Politische Schönheit“ darf an diesem Sonntag nach eigenen Angaben bei einer symbolischen Bestattungsaktion in Berlin nicht mit einem Bagger vors Kanzleramt ziehen.

Bestattungsaktion darf nicht bis vors Kanzleramt ziehen
Foto: dpa

Sprecher Philipp Ruch verwies auf entsprechende Auflagen der Polizei.

Die für umstrittene Inszenierungen bekannte Gruppe wollte auf dem Vorplatz des Kanzleramtes einen Friedhof für Flüchtlinge errichten - „die Opfer der militärischen Abriegelung Europas“. Am vergangenen Dienstag hatten die Aktivisten aus Protest gegen die EU-Flüchtlingspolitik bereits eine im Mittelmeer ertrunkene Syrerin in Berlin bestattet.

In dem bei Facebook veröffentlichten Schreiben zu der Aktion am Sonntag hieß es, das Mitführen von Leichen werde untersagt. Särge oder „sargähnliche Behältnisse“ müssten vorher überprüft werden. „Wie es verboten sein soll, vor dem Kanzleramt einen Sarg mitzuführen, bleibt uns schleierhaft“, schreibt die Künstlergruppe. Die Berliner Polizei äußerte sich zu den Auflagen nicht und verwies auf den Veranstalter der Demonstration.

Die Gruppe ist bekannt für Inszenierungen, darunter der Abbau von Gedenkkreuzen für DDR-Maueropfer und eine gefälschte Pressemitteilung der Bundesregierung. Die Kunstaktivisten hatten die Leiche der Syrerin nach eigenen Angaben im sizilianischen Sortino aufgespürt und zur Beerdigung nach Deutschland gebracht. Das Motto ihrer Aktion: „Die Toten kommen“.

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