Bundesverfassungsgericht : Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl kann am 12. Februar stattfinden
Karlsruhe In knapp zwei Wochen soll die pannenreiche Berlin-Wahl von 2021 komplett wiederholt werden. Jetzt herrscht endlich Klarheit: Das Bundesverfassungsgericht wird die Abstimmung nicht mehr kurzfristig stoppen. Trotzdem dürfte es eine Wahl unter Vorbehalt werden.
Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, kurzfristig noch eine Verschiebung der Abstimmung anzuordnen. Das teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag mit. Die Begründung dafür soll erst später nachgeliefert werden. Die genaue Prüfung im Hauptverfahren, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen. (Az. 2 BvR 2189/22)
Die mehr als 40 Klägerinnen und Kläger, darunter betroffene Abgeordnete, wenden sich gegen ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs aus dem November. Dieser hatte die Pannen-Wahl vom 26. September 2021 als primär zuständige Instanz im Einzelnen überprüft - und insgesamt für ungültig erklärt. „Angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler“ sei das die einzige Möglichkeit gewesen, hieß es damals zur Begründung.
Die Beschwerdeführer meinen, dass die Berliner Richter sich damit eigenmächtig über die Karlsruher Grundsätze der Wahlprüfung hinweggesetzt hätten. Nach ihrer Überzeugung wären sie in dieser noch nie da gewesenen Situation verpflichtet gewesen, vor einem Urteil von sich aus das Bundesverfassungsgericht einzuschalten.