BA sieht deutlich weniger Betrug bei Hartz IV

Nürnberg (dpa) - Der Betrugsfälle beim Bezug von Hartz IV sind 2011 deutlich zurückgegangen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) leitete 177 500 Straf- und Bußgeldverfahren wegen Missbrauchs beim Arbeitslosengeld II ein.

Das waren fast 50 000 Fälle oder knapp 22 Prozent weniger als 2010.

Dies geht aus dem BA-Jahresbericht zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch hervor, über den am Donnerstag zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet hatte.

Die BA-Sprecherin wies auf die abschreckende Wirkung der aufgedeckten Fälle hin. Den Arbeitsagenturen gelinge es dank des regelmäßigen Datenabgleichs etwa mit der Rentenversicherung oder den Krankenkassen inzwischen relativ leicht und schnell, Missbrauch aufzudecken. „Leistungsmissbrauch ist vieles: Das können verschwiegene Auskünfte, Schwarzarbeit oder fahrlässiges Verschweigen einer Information sein“, sagte die Sprecherin.

Die positive Entwicklung hängt nach den Angaben aber auch mit einer geringeren Zahl erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und Veränderungen in der Arbeitsverwaltung zusammen. Zudem habe die BA ihre Überprüfungsmethodik verbessert, so dass seltener ein Verdacht ohne tatsächlichen Betrugshintergrund erfasst wurde.

Die meisten Vergehen ahndete die BA selbst. 36 000 Mal setzten die Arbeitsvermittler ein Verwarnungs- oder Bußgeld fest, das bedeutet ein Minus von 19,5 Prozent im Vergleich zu 2010. Die Höhe der verhängten Geldstrafen stieg dabei leicht auf durchschnittlich fast 112 Euro.

Wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit schalteten die Arbeitsagenturen darüber hinaus knapp 47 500 Mal die Zollverwaltung ein (minus 9,1 Prozent). Die Zahl der Fälle, die wegen eines begründeten Straftatverdachts an die Staatsanwaltschaft überreicht wurden, ging um 16,7 Prozent auf knapp 20 000 zurück.

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