Jugendliche IS-Sympathisantin : Attacke auf Polizisten: Safia S. scheitert vor dem BGH
Karlsruhe/Hannover (dpa) - Gut zwei Jahre nach der Messer-Attacke auf einen Polizisten in Hannover ist das Urteil gegen die jugendliche IS-Sympathisantin Safia S. rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle zurück.
Die obersten deutschen Strafrichter werteten die Attacke - wie das OLG - als unterstützende Handlung für die Terrormiliz Islamischer Staat. Die damalige Gymnasiastin hatte am 26. Februar 2016 einen Polizisten bei einer Kontrolle im Hauptbahnhof niedergestochen. Der Mann überlebte schwer verletzt. (AZ: 3 StR 286/17)
Das OLG hatte gegen die damalige Gymnasiastin und heute 17-jährige Deutsch-Marokkanerin eine sechsjährige Jugendstrafe wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verhängt. Ein heute 21-jähriger Deutsch-Syrer wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er die geplante Tat nicht angezeigt hatte. Auch seine Revision blieb erfolglos.
Der BGH folgte im Ergebnis dem OLG. Dieses war davon ausgegangen, dass Safia S. im Auftrag von IS-Mitgliedern handelte. Ermittler sprachen damals von der ersten Tat, die der IS in Deutschland in Auftrag gegeben habe.