Flüchtlingsunterkunft in BaWü : Asylbewerber verhindern gewaltsam Abschiebung von Afrikaner
Ellwangen (dpa) - Afrikanische Asylbewerber haben in Baden-Württemberg die Abschiebung eines 23-jährigen Togolesen mit Gewalt verhindert.
Die Polizei musste die Aktion in Ellwangen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Nacht zum Montag abbrechen, weil die Situation für die Streifenwagenbesetzungen zu gefährlich wurde. Unterstützung durch andere Polizeikräfte sei nicht in Sicht gewesen, da die Organisation und Anfahrt dafür mehrere Stunden gedauert hätte, hieß es.
Zunächst hätten sich rund 50 Bewohner der Einrichtung mit dem Abzuschiebenden solidarisiert, erklärte das zuständige Polizeipräsidium in Aalen am Mittwoch. „In der weiteren Folge rotteten sich rund 150 mutmaßliche Flüchtlinge zusammen“, heißt es in der Mitteilung des Präsidiums. Zuvor war in Polizeikreisen sogar von rund 200 Beteiligten die Rede.
Die Migranten umringten laut Darstellung von Zeugen die Streifenwagen und bedrängten die Polizisten. „Sie waren so aggressiv und drohten uns immer deutlicher, so dass wir den Mann (...) zurücklassen und uns bis zur LEA-Wache zurückziehen mussten“, beschrieb ein beteiligter Polizist die Lage. Die Migranten schlugen demnach gegen die Polizeiautos, die dadurch beschädigt worden seien.
Später kam nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein von den Migranten als Mittelsmann beauftragter Security-Mitarbeiter zu den Beamten. Die Botschaft war mit einem Ultimatum verbunden: Die Polizei müsse dem Togolesen binnen zwei Minuten die Handschließen abnehmen, andernfalls würden sie die Pforte stürmen. Daraufhin entschied die Polizei, dass der Security-Mitarbeiter einen Schlüssel mitnimmt, damit der Togolese von den Handschellen befreit wird. Der Mann soll danach untergetaucht sein.
In dem Polizeibericht am Mittwoch war von zwei Streifenwagen die Rede, die von rund 150 Migranten angegriffen wurden. Die Polizei hätte ihre Ziele in dieser Nacht auch mit Gewalt durchsetzen können, wie der Vizepräsident des Polizeipräsidiums Aalen, Bernhard Weber, sagte. Die Straftatbestände Gefangenenbefreiung und Landfriedensbruch hätten ein gewaltsames Vorgehen rechtfertigt, führte er aus.