Arbeitsrecht: Auch junge Menschen müssen sich erholen

Das Urteil zur Gleichbehandlung bei den Urlaubstagen hat auch grundsätzliche Bedeutung.

Düsseldorf. Das aktuelle Urlaubs-Urteil des Bundesarbeitsgerichts betrifft nach Schätzungen der Gewerkschaft Verdi rund 850 000 Arbeitnehmer bei Bund, Ländern und Kommunen. Jedenfalls dann, wenn die Arbeitgeber den Urteilsspruch, der sich ja erst einmal nur auf den speziellen Fall der Klägerin bezieht, auch für alle anderen jüngeren Mitarbeiter so umsetzen.

Auch in anderen Branchen gibt es Regelungen, wonach der Urlaubsanspruch mit wachsendem Alter höher ausfällt. Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund, weist aber darauf hin, dass solche Regelungen nicht etwa automatisch unwirksam seien. Im Zweifel müsse das gerichtlich durchgefochten werden. Ihr sei aber derzeit kein weiteres entsprechendes Verfahren bekannt.

Es kann durchaus sein, dass andere Altersstaffel-Regelungen vor Gerichten Bestand hätten. Denn nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann es sehr wohl einen Grund für eine Staffelung geben — nämlich das erhöhte Urlaubsbedürfnis älterer Arbeitnehmer. Allerdings darf diese Besserstellung beim Urlaubsanspruch dann wohl nicht in so jungen Jahren ansetzen.

In NRW hatte ein ähnliches Urteil schon sehr weitreichende Auswirkungen. In dem Anfang 2011 vom Landesarbeitsgericht entschiedenen Fall ging es um den Manteltarifvertrag des Einzelhandels. Der sah eine Staffelung in vier Stufen vor. Bis zum 20. Lebensjahr gab es 30 Tage Urlaub, über weitere Zwischenstufen gab es dann nach dem vollendeten 30. Lebensjahr 36 Tage. Eine Frau, Mitte 20, klagte und bekam Recht. Auch ihr stünden 36 Tage zu, sagten die Richter. Mittlerweile gilt das auch generell: Im Tarifabschluss Einzelhandel NRW 2011 wurde die Staffelung nach Lebensalter abgeschafft. Es gibt 36 Tage für alle. Letztlich bedeutet das freilich höhere Kosten, die an anderer Stelle aufgefangen werden müssen.

Viele Branchen sind mittlerweile von der Altersstaffel beim Urlaubsanspruch abgerückt. Wenn sie nicht durch eine generell einheitliche Regelung wie im Einzelhandel ersetzt wurden, gilt vielfach eine Staffelung nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Zwar spielt auch hier das Lebensalter eine Rolle. Honoriert wird aber vor allem die Treue zum Unternehmen, und das ist jedenfalls nicht unmittelbar eine Diskriminierung jüngerer Mitarbeiter wegen ihres Alters.

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