Arbeitsrecht: 13 Verträge in Folge erlaubt

Die Richter fordern dafür aber „sachliche Gründe“ — und strenge nationale Missbrauchskontrollen.

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat befristete Ketten-Arbeitsverträge über viele Jahre hin grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung für die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge müsse aber ein „sachlicher Grund“ wie etwa ein ständiger Vertretungsbedarf sein, entschied das Gericht am Donnerstag in Luxemburg.

Das höchste EU-Gericht war vom Bundesarbeitsgericht angerufen worden. Dabei geht es um die Festanstellungsklage von Bianca Kücüke (33, Foto), die zwischen 1996 und 2007 mit insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen im Amtsgericht Köln beschäftigt war. Alle Verträge waren zur Vertretung unbefristet eingestellter Angestellter geschlossen worden, die sich etwa wegen Elternzeit hatten beurlauben lassen.

Der EuGH sah in den 13 Verträgen in Folge noch keinen grundsätzlichen Missbrauch. Ein Arbeitgeber könne durchaus gezwungen sein, wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückzugreifen. Allerdings verpflichtete das Gericht die Mitgliedsstaaten zur Missbrauchskontrolle und forderte, dabei auch die Zahl der befristeten Arbeitsverträge und die Gesamtdauer der Befristung zu berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht muss nun prüfen, ob ein „sachlicher Grund“ vorlag.

Der DGB sieht in dem Urteil eine wichtige Klarstellung. „Das Urteil wird dazu führen, dass es schwieriger wird, dauerhafte Befristungen zu machen“, sagte eine DGB-Arbeitsrechtlerin. dpa

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