Gericht Angriff auf Fußballfans: AfD-Politiker Münzenmaier verurteilt

Wegen der Beihilfe zu einem Angriff auf Fußballfans ist der künftige AfD-Bundestagsabgeordnete Münzenmaier verurteilt worden. Er hält die Entscheidung für eine „Unverschämtheit“.

 Der rheinland-pfälzische AfD-Spitzenkandidat Sebastian Münzenmaier vor Gericht.

Der rheinland-pfälzische AfD-Spitzenkandidat Sebastian Münzenmaier vor Gericht.

Foto: Boris Roessler

Mainz (dpa) - Für seine Beteiligung an einem Überfall auf Fußball-Fans ist der neu in Bundestag gewählte rheinland-pfälzische AfD-Politiker Sebastian Münzenmaier zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungszeit setzte das Amtsgericht Mainz am Mittwoch auf drei Jahre an. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Münzenmaier sich der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Der 28-Jährige erklärte, das Urteil sei eine „Unverschämtheit“, „reine Spekulation“ und „ein Witz“.

Münzenmaier hat nach Ansicht des Gerichts anderen Mitgliedern der Ultra- und Hooliganszene des 1. FC Kaiserslautern geholfen, vor fünf Jahren Fans des Fußballvereins Mainz 05 aufzulauern und sie zu verprügeln. Dabei soll er die Ortsunkundigen an einer Tankstelle abgeholt und zum Stadion gebracht haben. Dort sei die Attacke „mit Wissen und Wollen“ von Münzenmaier geschehen, sagte Richterin Anne Werner. Münzenmaier muss auch 10 000 Euro Strafe zahlen.

Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte sich für acht Monate Haft auf Bewährung ausgesprochen. Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Münzenmaier schwieg vor Gericht. Bei Wahlkampfveranstaltungen sagte der 28-Jährige mehrfach, er sei „ein friedlicher Fußballfan“ und habe sich „nie an irgendwelchen gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligt“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wird es das, hat es keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Mandat des AfD-Politikers. Nur wer wegen eines Verbrechens verurteilt wird, verliert für fünf Jahre die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden. Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung hingegen ist ein Vergehen.

Der Überfall auf die Mainzer Fans in der Nacht zum 18. März 2012 war von langer Hand geplant, wie zahlreiche Zeugen vor Gericht erklärten.

Münzenmaier ist bislang nicht vorbestraft. Auch seit dem Überfall seien keine Vorfälle mehr bekannt geworden, sagte Richterin Werner. Das Urteil wäre ihrer Aussage nach milder ausgefallen, wenn Münzenmaier vor Gericht ausgesagt hätte.

Dem Gericht lagen aber Protokolle aus Whatsapp-Chats, SMS, E-Mails, Funkzellendaten und Fotos vor, die sowohl bei Münzenmaier als auch den Zeugen gefunden wurden. So telefonierte Münzenmaier am Tattag etwa mehrfach mit denjenigen der Gruppe, die den Mainzer Fans auflauerten. Diese Telefonate hatten sicherlich Bezug zu dem Geschehen, meinte Richterin Werner. Münzenmaier habe aber nicht nachgewiesen werden können, dass er an der Schlägerei beteiligt war. dpa

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