Gab es Behördenfehler? Amri-Untersuchungsausschuss in Berlin eingesetzt

Berlin (dpa) - Mehr als ein halbes Jahr nach dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat das Abgeordnetenhaus einen Untersuchungsausschuss eingesetzt.

Gab es Behördenfehler?: Amri-Untersuchungsausschuss in Berlin eingesetzt
Foto: dpa

Die Mitglieder sollen mögliche Behördenfehler im Umgang mit dem Attentäter Anis Amri unter die Lupe nehmen und sich der Frage widmen, ob der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche hätte verhindert werden können.

Die Abgeordneten des Landesparlaments stimmten am Donnerstag ohne Debatte einem überparteilichen Antrag zur Einsetzung des Gremiums zu. Am 14. Juli soll es seine Arbeit aufnehmen. Den Vorsitz hat der CDU-Abgeordnete Burkard Dregger.

Die gleiche Frage wie der Untersuchungsausschuss bearbeitet in Berlin bereits Sonderermittler Bruno Jost. Er deckte Versäumnisse, Fehlinformationen und Aktenmanipulationen bei der Kriminalpolizei auf. Zugleich verteidigte er in seinem Zwischenbericht die Arbeit der Polizei gegen pauschale Verurteilung. Es habe „keine Hinweise auf flächendeckendes Fehlverhalten der Polizei“ gegeben.

Der Tunesier Anis Amri hatte am 19. Dezember einen gekaperten Lastwagen in den Weihnachtsmarkt gesteuert. Beim bisher schwersten islamistischen Terroranschlag in Deutschland starben 12 Menschen, fast 70 wurden verletzt. Wenige Tage später erschossen Polizisten Amri auf der Flucht in Italien.

Vor dem Anschlag lebte Amri mit wechselnden Identitäten längere Zeit als Asylbewerber in Deutschland. Obwohl er als sogenannter Gefährder von Behörden beobachtet wurde und auch im Drogenmilieu aktiv war, wurde er nicht dingfest gemacht.

Jost nannte viele Fehler von Kriminalpolizisten, die vor dem Anschlag am 19. Dezember 2016 für die Ermittlungen gegen Amri zuständig waren. Innensenator Andreas Geisel (SPD) und sein Staatssekretär seien in den Tagen nach dem Anschlag von der Berliner Polizei offensichtlich falsch informiert worden. Im Zusammenhang mit Amris Rauschgift-Deals sei nur von „Kleinhandel“ die Rede gewesen. Dabei hatte die Kripo schon damals Erkenntnisse über gewerbsmäßigen Drogenhandel, was juristisch für einen Haftbefehl und Untersuchungshaft gereicht hätte.

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