Opposition fordert Einschränkungen Altersversorgung von Bundespolitikern: Nach halber Arbeit doppelt versorgt

Berlin · Für Bundespolitiker gelten großzügige Regelungen wenn sie in den Ruhestand gehen. Die Opposition fordert eine Reform.

 Nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter derzeit einen Pen­sionsanspruch von 252 Euro im Monat.

Nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter derzeit einen Pen­sionsanspruch von 252 Euro im Monat.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die neuen SPD-Chefs wollen zwar nicht sofort aus dem Regierungsbündnis mit der Un­ion aussteigen. Das haben Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans auf dem jüngsten Parteitag deutlich gemacht. Allerdings wurden dort auch Forderungen an den Koalitionspartner formuliert, die am Bestand der Groko bis zum nächsten regulären Wahldatum im Herbst 2021 zweifeln lassen.

Auf den ersten Blick hätten Kabinettsneulinge wie Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) oder Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) dann bei ihren Pensionsansprüchen das Nachsehen. Denn laut Bundesministergesetz muss man der Bundesregierung wenigstens vier Jahre angehört haben, um ein Ruhegehalt zu bekommen. Doch es gibt Ausnahmen: „Im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren“ werden Minister bei ihrer Altersversorgung so behandelt, als hätten sie bereits eine Amtszeit von vier Jahren hinter sich. So ist es in Paragraph 15 dieses Gesetzes nachzulesen.

Für zwei Jahre Ministerjob wird also ein Ruhegehalt auf Basis der doppelten Dienstzeit fällig. Nach Auskunft des Bundes der Steuerzahler beträgt es 27,74 Prozent vom Amtsgehalt plus eines Ortszuschlags. Für einen verheirateten Minister ohne Kind macht das zusammen 16 254 Euro im Monat. Demnach liegt das Ruhegehalt bei fast 4500 Euro im Monat. Mit Abschlägen ist es auch schon ab 60 beziehbar.

Weniger üppig, aber gemessen an Otto-Normalrentnern immer noch sehr komfortabel, sind auch die Versorgungbezüge für Bundestagsabgeordnete geregelt. Ebenso wie die Minister zahlen sie keine eigenen Beiträge. Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter derzeit einen Pensionsanspruch von 252 Euro im Monat. Macht bei zwei Jahren bereits gut 500 Euro. Rechner­isch erhält er pro Jahr Bundestagszugehörigkeit 2,5 Prozent seiner jeweils aktuellen Diäten.

 Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (l., CDU) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) könnten bei einem Zerbrechen der Regierung bei ihren Pensionsansprüchen von einer Ausnahmeregelung profitieren.

Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (l., CDU) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) könnten bei einem Zerbrechen der Regierung bei ihren Pensionsansprüchen von einer Ausnahmeregelung profitieren.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Früher abschlagsfrei
in den Ruhestand gehen

Zum Vergleich: Einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer schreibt die Rentenversicherung pro Beschäftigungsjahr derzeit 33,05 Euro gut. Ein weiterer gewichtiger Unterschied: Lang gediente Parlamentarier können schon bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Bei Arbeitnehmern ist das frühestens ab 63 möglich. Dazu müssen sie jedoch mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen.

In der Opposition sieht man Korrekturbedarf. „Wir brauchen hier zügig eine Reform“, sagte der Fraktionschef der Linken, Dietmar Bartsch, unserer Zeitung. Es sei „sehr ungerecht, wenn in Zeiten eines sinkenden Rentenniveaus Bundesminister für eine Halbzeit auf dem Platz das volle Ruhegehalt kassieren“. Minister und Abgeordnete sollten in die gesetzliche Rente einzahlen, verlangte Bartsch deshalb.

Auch FDP-Fraktionsvize Christian Dürr zeigte sich unzufrieden mit den geltenden Regelungen. „Die Pensionsansprüche für Minister sollten sich wie bei jedem Arbeitnehmer auch an der Dienstzeit orientieren.“ Falls der Bundestag vorzeitig aufgelöst werde, sollten die Betroffenen nach zwei Jahren im Amt auch nur die Hälfte der Bezüge bekommen, betonte Dürr. „Also 13,87 statt 27,74 Prozent.“

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