Versicherte fühlen sich verschaukelt : Warum die Betriebsrente sinkt
Düsseldorf Die Politik hat den gesetzlichen Kassen auf Kosten jener geholfen, die Geld fürs Alter sparen wollten. Der Ärger ist zwar groß, aber noch scheint die Regierung sich nicht bewegen zu wollen.
Schon der Begriff klingt wie eine Bedrohung: Doppelverbeitragung. Was damit gemeint ist, erleben viele Rentner als Desaster. Weil die Sozialkassen ihren vollen Anteil an der betrieblichen Altersvorsorge verlangen, reduziert sich die Auszahlung um knapp 19 Prozent. Aus 50 000 Euro werden 40 600 Euro. Ganz legal. Wir erläutern, wie das möglich ist.
Wie ist die Ausgangslage?
Vor knapp 20 Jahren fehlt es den gesetzlichen Kassen in Deutschland an Geld. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit liegen die Ausgaben weit über den Einnahmen. Die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) bringt mit Zustimmung der Union das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ auf den Weg.
Folge: Seit 2004 müssen alle, die mit einer Betriebsrente fürs Alter vorsorgen, auf ihre späteren Auszahlungen den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dazu zählen auch Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Zuvor war auf die Auszahlung nur der halbe Beitragssatz fällig gewesen.
Wie hoch fällt die Belastung aus?
Maßgeblich ist der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Derzeit sind das 14,6 Prozent des Einkommens bis zur Bemessungsgrenze von 4537,50 Euro monatlich. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den die Kassen je nach ihrer wirtschaftlichen Lage festlegen, im Schnitt derzeit 0,9 Prozent. Obendrauf kommt der Pflegebeitragssatz: Wer Kinder hat, zahlt 3,05 Prozent, ohne Kinder 3,3 Prozent. Insgesamt ergibt das einen Beitragssatz von fast 19 Prozent, der von der monatlichen Rente abzuziehen ist, und zwar bis zum Ende des Lebens.
Im Falle einer Kapitalausschüttung wird die Gesamtsumme fiktiv aufgesplittet. Der Rentner muss den Sozialkassen dann 120 Monate, also zehn Jahre lang, jeden Monat lang Sozialbeiträge für 1/120 der Auszahlung überweisen. Beispielrechnung: 50 000 Euro geteilt durch 120 Monate ergeben 416,66 Euro Rente pro Monat. Wer davon 18,8 Prozent abzieht, kommt auf 78,33 Euro, die jeden Monat an die Sozialkassen gehen. 78,33 Euro mal 120 Monate ergeben 9400 Euro, die weg sind. 50 000 Euro Altersvorsorge sinken also durch die sogenannte Doppelverbeitragung auf nur noch 40 600 Euro. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundessozialgericht haben diese Praxis für rechtens erklärt.