Landgericht Krefeld hat entschieden Abgasskandal: Gericht gibt Käufern Recht

Das Landgericht Krefeld gesteht Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Sie dürfen die Audis zurückgeben und bekommen ihr Geld zurück.

Symbolfoto.

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Foto: Julian Stratenschulte

Krefeld. Als erstes Gericht in NRW hat das Landgericht Krefeld zwei vom VW-Abgasskandal betroffenen Autokäufern ein Rücktrittsrecht zugesprochen. Bisher hatten die meisten anderen Landgerichte bundesweit entschieden, dass sich der Käufer mit dem Austausch der die Abgaswerte manipulierenden Software zufrieden geben muss. Das Landgericht Krefeld hingegen urteilte jetzt (Az. 2 O 72/16 und 2 O 83/16): Die Käufer der beiden Audi dürfen vom Kauf zurücktreten. Das Autohaus muss die Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Käufer müssen sich allerdings eine Nutzungsentschädigung (für die Zeit, in der sie die Autos nutzten) anrechnen lassen.

Der Richterspruch ist freilich nicht automatisch auf andere Fälle übertragbar. Denn hier ging es um Rücktritte, die von den Käufern geltend gemacht worden waren, noch bevor das Kraftfahrbundesamt am 15. Oktober 2015 den derzeit noch laufenden Rückruf von Millionen Fahrzeugen angeordnet hatte. Vor diesem Zeitpunkt, so die Richter, sei noch nicht klar gewesen, ob die geänderte Software zur Motorsteuerung überhaupt genehmigt werde und wann dies geschehe. Daher hätten die Käufer die Rückabwicklung des Vertrags verlangen dürfen.

Doch auch abgesehen davon argumentieren die Richter, dass sie ein solches Käuferrecht für berechtigt halten. Trotz geringer Nachbesserungskosten handle es sich doch um einen nicht unerheblichen Mangel, weshalb sich der Käufer nicht mit einer bloßen Nacherfüllung zufrieden geben müsse. Es gebe bekanntermaßen einen Zielkonflikt zwischen günstigen Stickoxidwerten und günstigen Kohlendioxidwerten, so dass bei den Käufern „der berechtigte Verdacht verbleibt, eine Verbesserung der Stickoxide werde nur unter Inkaufnahme anderer Mängel oder Nachteile möglich“.

Mit Blick auf den von den Richtern geäußerten Verdacht sind die Experten des ADAC allerdings zurückhaltend. Nach den derzeitigen Ergebnissen, so heißt es bei dem Autoclub, zeigten sich die Maßnahmen zur Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung als erfolgreich, ohne dass andere Nachteile am Kfz wie Mehrverbrauch und/oder Minderleistung entstünden. Bisherige Testergebnisse des ADAC ließen allerdings keinen Rückschluss auf alle zurückgerufenen Fahrzeuge zu. Daher könne — abhängig vom Modell — auch ein anderes Ergebnis zu Tage treten.

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