Gesetzes-Offensive Impfpflicht gegen Masern beschlossen - Das hat Spahn außerdem geplant

Berlin · Kaum ein anderes Kabinettsmitglied hat schon so viele Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht wie Gesundheitsminister Jens Spahn.

Impfpflicht gegen Masern beschlossen - Das hat Spahn außerdem geplant
Foto: dpa/Britta Pedersen

Am Mittwoch holte der CDU-Politiker gleich zu einem dreifachen Schlag aus: Die Bundesregierung beschloss die Einführung der Impfpflicht bei Masern, eine Reform des Arznei-Versandhandels sowie Maßnahmen für eine größere Eigenständigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Die Vorlagen sollen im kommenden Jahr in Kraft treten. Nachfolgend die wichtigsten Punkte im Überblick:

Warum eine Impfpflicht?

„Masern sind in höchstem Maße ansteckend und können einen sehr bösen, teils tödlichen Verlauf nehmen“, erklärte Spahn. Im Jahr 2017 waren nur etwa 93 Prozent der Schulanfänger durch eine zweite und damit entscheidende Impfung gegen Masern geschützt. Eine wirksame Verhinderung der Ansteckungsgefahr ist aber erst bei einer Impfquote von 95 Prozent gegeben. In diesem Jahr wurden in Deutschland bereits mehr als 400 Masernfälle gemeldet. Daher brauche es „weiterführende Maßnahmen“, heißt es im Gesetzentwurf. Spahn wies darauf hin, dass Kleinkinder unter einem Jahr nicht geimpft werden könnten. Umso mehr komme es darauf an, dass alle anderen geimpft seien, um eine Ansteckungsgefahr zu vermeiden.

Was ist konkret geplant?

Vor der Aufnahme in Kitas, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen muss ein Nachweis der Masern-Impfung erbracht werden. Das kann der Impfausweis sein, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder bei schon erlittener Krankheit ein ärztliches Attest. Vor 1970 Geborene sind generell von der Impfpflicht ausgenommen. Ansonsten müssen auch Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten wollen, den Impfschutz nachweisen. Kinder, die dort schon betreut werden, sowie das bereits tätige Personal müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Bewohner und Personal in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften unterliegen ebenfalls dieser Impfpflicht.

Was passiert im Fall der Verweigerung?

Nichtgeimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, nicht geimpftes Personal darf in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen nicht arbeiten. Eltern, die ihre in Kitas oder Schulen betreuten Kinder nicht impfen lassen, drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Das Bußgeld kann auch gegen Kitas verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Gleiches gilt für nicht geimpftes Personal.

Wem nützt die Versandhandel- Reform?

Den Apothekern. Ursprünglich sollte der Online-Handel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ganz verboten werden, um Apotheken vor Konkurrenz zu schützen. Doch dagegen stehen europarechtliche Hürden. Spahns Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Online-Anbieter wie „DocMorris“ zwar weiter Arzneien auf Rezept vertreiben dürfen. Dabei müssen sie sich aber an die in Deutschland geltende Preisbindung halten. Sie dürfen also keine Boni mehr gewähren, die Patienten zugutekommen. Spahn räumte allerdings ein, dass im weiteren Verfahren auch hier noch europarechtliche Fragen geklärt werden müssen. Eine weitere Neuregelung sieht Extravergütungen für zusätzliche Leistungen der Apotheker vor. Im Rahmen von Modellprojekten sollen sie künftig auch gegen Grippe impfen können.

Was will Spahn bei den Kassen verändern?

Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen, die zum Beispiel Pflegeeinstufungen vornehmen und Pflegeheime kontrollieren, werden künftig von den Kassen organisatorisch getrennt. Viele Bürger würden sich schon lange fragen, wie unabhängig solche Dienste sein könnten, wenn sie mit den Kassen verknüpft seien, erklärte Spahn. Sie müssten sich darauf verlassen können, dass der Dienst „neutral prüft und handelt“. Deshalb werden die Dienste zu einer eigenständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts, in deren Verwaltungsräten künftig auch Patientenvertreter sitzen.

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