Covid-19-Immunität Geimpft oder genesen? Das sind die Regeln für die Nachweise

Düsseldorf · Wer als vollständig geimpft oder genesen gilt, hat in der Corona-Pandemie einige Vorteile. Doch wie ist das nachzuweisen? Fragen und Antworten.

 Die Belege für die Immunität gibt es sowohl in Papier- als auch in digitaler Form.

Die Belege für die Immunität gibt es sowohl in Papier- als auch in digitaler Form.

Foto: imago images/Ralph Peters/Ralph Peters via www.imago-images.de

Den vollen Immunitätsschutz in Sachen Covid-19 zu haben, kann eine Eintrittskarte sein – etwa, um eine Flugreise zu machen. Für Geimpfte und von der Krankheit Genesene sind die dafür geltenden Regeln in der „Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ enthalten. Zusammengefasst gilt danach für die Anerkennung des vollen Immunitätsschutzes:

Entweder man hat den vollständigen Impfschutz – was 14 Tage nach Verabreichen aller notwendigen Covid-19-Impfstoffdosen der Fall ist. In der Regel sind dies zwei Impfungen, bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson genügt eine Dosis.

Oder aber man ist genesen und gilt deshalb als immun. Als „genesen“ gelten Personen, die nachweislich eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben. Hinzu kommen muss dann aber noch eine Impfung, um den vollen Immunitätsschutz anerkannt zu bekommen. Sowohl für Geimpfte als auch für Genesene gilt zusätzlich, dass sie keine akuten Symptome wie Atemnot, Husten oder Fieber haben dürfen.

Wir haben dem Bundesgesundheitsministerium die in diesem Zusammenhang wichtigsten Fragen gestellt. Hier die Antworten eines Ministeriumssprechers.

Menschen, die eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben, sind mit denjenigen gleich zu behandeln, die den vollen Impfschutz haben, also meist zwei Impfungen plus 14 Tage? In der Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung steht ja, dass sie dafür einen positiven PCR-Test vorlegen müssen. Wird dieses positive Testergebnis dann in den Impfpass eingetragen und auch in die digitalisierte Form des Impfpasses oder ist dies ein Extra-Dokument? 

Antwort: Nach durchgemachter Covid-Erkrankung, die mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, genügt eine einmalige Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten. Der Eintrag wird im Impfpass vorgenommen und wird auch entsprechend im Digitalen Impfnachweis dokumentiert.

Braucht es dann noch eine weitere Impfung (statt sonst zwei) oder reicht schon die Dokumentation des PCR-Tests?

Antwort: Nein, der PCR-Test allein reicht nicht aus, hinzukommen muss noch eine Impfung.

Wie wird vermieden, dass jemandem, der seine Immunität mit einem PCR-Test und einer Impfung entgegengehalten wird: „Sie haben ja nur eine Impfung, das reicht nicht, sie brauchen doch zwei Impfungen.“

Antwort: Der Eintrag im Digitalen Impfnachweis ist eindeutig. In der Regel sollte dies auch bei Einträgen im Impfpass eindeutig sein. Bei Letzterem sind die Impfärzte gefragt, den Eintrag entsprechend lesbar zu dokumentieren.

Reicht es zum Beleg des Immunitätsnachweises aus, dass ein Arzt die durchgemachte Covid-19-Infektion im Impfbuch einträgt?

Antwort: Der Impfarzt, der nach Vorlage eines positiven PCR-Nachweises nur eine einmalige Impfung vornimmt, nimmt den entsprechenden Eintrag ins Impfbuch vor. Dieser Eintrag gilt dann auch als Beleg.    

In der Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung steht, dass der PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Was heißt das in der Praxis?

Antwort: Der in der Verordnung genannte Zeitraum von maximal 6 Monaten und mindestens 28 Tagen bezieht sich auf die Ausstellung eines Genesenennachweises. Das heißt, eine Person, die die Erkrankung durchgemacht hat, kann nur innerhalb dieses Zeitraums einen solchen Nachweis ausgestellt bekommen. Nach Ablauf dieser Frist und bevor eine Impfung stattgefunden hat, gilt die Person als nicht vollständig geimpft und eben auch nicht als genesen. Davon unabhängig gilt eine Person als vollständig geimpft, wenn sie entweder zwei Impfungen erhalten hat oder genesen ist und eine Impfung erhalten hat. Der Nachweis der Genesung wird mit dem PCR-Test belegt.

Nun argumentieren Menschen, die zwar keinen PCR-Test gemacht haben, bei denen aber durchaus Antikörper festgestellt wurden, dass damit doch klar sei, dass sie die Krankheit durchgemacht haben und genesen sind.

Die Regelung, lediglich eine Impfdosis zu erhalten, gilt aber nur für diejenigen, die auch einen PCR-Test gemacht haben. Anders als diese muss jemand, der das Durchmachen der Corona-Infektion nur mit einem Antikörpertest belegen kann, sich zweimal impfen lassen. Dagegen wird vorgebracht, die zweite Impfung sei medizinisch nicht notwendig und dadurch fehle die Dosis anderen. Die zweite Impfung sei also unnütz und verschwenderisch. Gilt diese Marschroute weiterhin – dass also die Immunität nicht durch einen Antikörpertest nachgewiesen werden kann? Und wenn ja, warum ist das so?        

Antwort: Ja, das ist so. Ein Antikörpernachweis wird nicht als ausreichender Nachweis für eine überstandene Covid-19-Erkrankung erachtet, weil die nachgewiesenen Antikörper nicht immer wirksam sind. Und weil die Menge der Antikörper keinen sicheren Rückschluss auf den Schutz vor einer Infektion zulässt. Auch kann der Antikörpernachweis durch andere Coronaviren verursacht sein. Und schließlich lässt der Antikörpernachweis keinen Rückschluss auf den Zeitpunkt der Infektion zu.

Mit einem PCR-Test (auch Labortest genannt) lässt sich eine Infektion mit dem Coronavirus am zuverlässigsten nachweisen. Der PCR-Test gilt als der Goldstandard unter den Tests und wird seit Beginn der Pandemie eingesetzt.

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