Corona-Rettungsschirm nicht eingerechnet Streit im NRW-Landtag über Haushalt 2021

Es hört sich gut an: 2021 will die Landesregierung keine neuen Schulden machen. Das gilt aber nur für den „Normalhaushalt“.

 Im Landtag geht es in der Haushaltsfrage hoch her: Die Corona-Schulden sind kein Bestandteil des Haushalts.

Im Landtag geht es in der Haushaltsfrage hoch her: Die Corona-Schulden sind kein Bestandteil des Haushalts.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Im nordrhein-westfälischen Landtag ist am Mittwoch (10.00 Uhr) ein Schlagabtausch zur Haushaltspolitik der schwarz-gelben Landesregierung zu erwarten. Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) bringt den Etatentwurf für 2021 ein. Im allgemeinen Haushalt sollen demnach keine neuen Schulden gemacht werden.

Allerdings gibt es noch den immensen Corona-Rettungsschirm der Landesregierung in Höhe von 25 Milliarden Euro. Dieser ist nicht Bestandteil des Haushalts, sondern wird als Sondervermögen vom Etat abgegrenzt. Mit rund fünf Milliarden Euro aus dem Hilfspaket will Lienenkämper außerdem die Defizite im Haushalt ausgleichen, die sich durch die Steuerausfälle ergeben.

Die SPD-Opposition hatte dem Minister deshalb vorgeworfen, einen schuldenfreien Haushalt nur zu simulieren. Die auf dreieinhalb Stunden angesetzte Haushaltsdebatte wird traditionell auch für generelle Kritik an der Regierung genutzt.

Der Haushaltsentwurf 2021 hat ein Volumen von fast 82 Milliarden Euro. NRW muss in Folge der Corona-Pandemie allerdings bis einschließlich 2023 mit insgesamt rund 20,7 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen rechnen als erwartet. Allein für dieses Jahr sind laut Prognose Mindereinnahmen von mehr als 6,1 Milliarden Euro zu verkraften. Für 2021 ist ein Minus in Höhe von fast 5,5 Milliarden Euro berechnet.

Seit diesem Jahr gilt die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse. Sie verpflichtet Bund und Länder, grundsätzlich ohne Neuverschuldung auszukommen. Um die für das Corona-Hilfspaket notwendigen Kredite trotzdem aufnehmen zu können, nutzte das Land eine Sonderregelung. Die Regierung geht nach früheren Angaben von einem Tilgungszeitraum von maximal 50 Jahren aus.

Der Landesrechnungshof hatte diesen Zeitraum als zu lang kritisiert. Die Rechnungsprüfer hatten auch darauf verwiesen, dass die Neuverschuldung durch die Corona-Pandemie die Gesamtschulden des Landes bei voller Ausschöpfung des Kreditrahmens um 17 Prozent auf 169 Milliarden Euro in die Höhe treiben könnten. Dabei sei es aber unstreitig, dass es sich bei der Corona-Pandemie um eine außergewöhnliche Notsituation handele.

(dpa)
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