Haftbefehl gegen Fahnderaus NRW

Im Ankauf einer Steuer-CD sehen Schweizer Staatsanwälte Beihilfe zur Wirtschaftsspionage. Politiker sind erbost.

Düsseldorf. Zwischen der Schweiz und Deutschland ist ein lautstarker Konflikt darüber entbrannt, wer auf die Fahndungsliste gehört — Steuerhinterzieher oder Steuerfahnder. Die einen haben Milliardenvermögen an der Steuer vorbei in die Schweiz geschafft, die anderen deren Daten aus der Schweiz nach Deutschland geholt.

Nun streiten beide Länder darüber, wer Täter und wer Opfer ist. Die Schweizer Justiz hatte Haftbefehl gegen drei Steuerfahnder aus NRW erlassen, weil sie im Februar 2010 am Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuerhinterzieher beteiligt gewesen sein sollen. Ihnen wird Beihilfe zur Wirtschaftsspionage und Verstoß gegen das Bankgeheimnis vorgeworfen.

Die Deutsche Steuergewerkschaft bezeichnet den Fall als „grotesk“. SPD und Grüne sprechen von einem „unfreundlichen Akt“. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin bezeichnete den Vorgang als „bodenlosen Skandal“ und sieht Wolfgang Schäuble (CDU) am Zug: „Der Finanzminister muss sich vor die Beamten stellen und darauf drängen, dass die Haftbefehle aus der Welt geschafft werden.“ Für NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) ist der Fall klar: „Die wahren Täter sind nicht unsere Fahnder, sondern die, die in Deutschland gern alle Voraussetzungen in Anspruch nehmen, um große Vermögen anhäufen zu können, sich dann aber aus dem Staub machen.“

Für den Ankauf der CD mit Daten deutscher Kunden der Schweizer Credit Suisse sollen die Finanzbehörden in NRW mehr als 2,5 Millionen Euro gezahlt haben. Die CD brachte dem Fiskus Schätzungen zufolge bis zu 900 Millionen Euro ein.

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