Grenzkontrollen spalten die EU

Deutschland und Frankreich massiv in der Kritik.

Luxemburg. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, sich im Streit um die Schengen-Reform gegen die Brüsseler Kommission und Vorbehalte im EU-Parlament durchsetzen zu können.

Es gehe nicht um eine Aushöhlung der europäischen Grenzfreiheit, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nach Beratungen mit seinen EU-Kollegen in Luxemburg. „Wir wollen eine Stärkung des Schengen-Abkommens, nicht eine Schwächung!”

Die deutschen und französischen Vorstellungen, wann und wie EU-Staaten vorübergehend die Grenzen wieder kontrollieren dürfen, kollidieren mit den Vorschlägen von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Friedrich und sein französischer Amtskollege Claude Guéant hatten mit einem gemeinsamen Brief für Aufregung gesorgt. Danach soll ein Mitgliedstaat seine Grenzen für bis zu 30 Tage schließen können, wenn Zuwanderer unkontrolliert in den Schengenraum gelangen. Das wurde weithin als Versuch interpretiert, die Freizügigkeit und damit eine Kern-Errungenschaft der Europäischen Union einzuschränken.

Diesen Verdacht wiederholte auf der Luxemburger Sitzung die schwedische Justizministerin Beatrice Ask: „Frankreich und Deutschland wollen die Möglichkeit haben, die Grenzen zu schließen, wenn sie meinen, dass es Probleme mit der Zuwanderung gibt. Das würde die Schengen-Kooperation komplett unterminieren und populistischen Bewegungen Spielraum geben!”

Aus deutsch-französischer Sicht ist das ein Missverständnis. „Unser Vorschlag stärkt die Freizügigkeit, indem er gegen irreguläre Immigration schützt”, bekräftigte Guéant. Bei Schengen gehe es schließlich nicht nur um die Bewegungsfreiheit, sondern auch um den Schutz der gemeinsamen Außengrenzen.

EU-Kommissarin Malmström will hingegen die Entscheidung über eine Aussetzung des freien Grenzübertritts den Mitgliedstaaten nur für maximal fünf Tage überlassen und im Wesentlichen selbst kontrollieren, ob eine Notlage vorliegt.

Das komme nicht infrage, sagte Friedrich: „Die Sicherheit unserer Bürger ist etwas, das nicht auf die Kommission oder das Europa-Parlament übertragen wird. Dafür ist jedes Land selbst zuständig.” Das sieht die Mehrheit der EU-Regierungen ähnlich.

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