Legalisierung Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung könnte Ende März vorliegen

Berlin · Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht eine baldige Vorlage des Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis Ende März für wahrscheinlich.

 Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht davon aus, dass der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis Ende des ersten Quartals kommenden Jahren fertig sein könnte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht davon aus, dass der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis Ende des ersten Quartals kommenden Jahren fertig sein könnte.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht davon aus, dass der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis Ende des ersten Quartals kommenden Jahren fertig sein könnte. Wenn alles gut laufe, könnte der Entwurf dann in der zweiten Jahreshälfte dem Bundestag vorliegen, sagte Lauterbach am Dienstag in Berlin.

Der Cannabiskonsum solle legalisiert werden, mit dem Ziel, dass der Kinder- und Jugendschutz gestärkt und der Schwarzmarkt zurückgedrängt werde, die Produkte durch weniger Beimengungen weniger gefährlich würden und gleichzeitig der Konsum in der Bevölkerung nicht steige, bekräftigte Lauterbach. Parallel zum Gesetzentwurf sei ein Gutachten geplant zu der Frage, ob dieses Ziel mit den Gesetzesplänen umsetzbar ist.

Mit der Vorlage setzt Lauterbach eine Festlegung aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung um. Weil es Bedenken gibt, ob das Vorhaben im Einklang mit dem europäischen Recht steht, lässt der Gesundheitsminister sein Vorhaben noch vor Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens von der EU-Kommission prüfen. In früheren Äußerungen hieß es von Lauterbach, eine Legalität im Jahr 2024 sei denkbar.

Lauterbachs Konzept sieht unter anderem vor, dass Erwerb und Besitz von bis zu 20 bis 30 Gramm straffrei sein sollen. Lieferung und Vertrieb sollten nur innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen werden. Der private Eigenanbau solle in begrenztem Umfang erlaubt werden - vorgesehen sind drei Pflanzen pro Person.

(AFP)
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