Gerichtsurteil: Die Ostdeutschen sind kein eigener Volksstamm
Rassismus: Frau fühlte sich bei Bewerbung als „Ossi“ diskriminiert.
Stuttgart. "Wir sind ein Volk!" Diese Parole der deutschen Wiedervereinigung hat das Arbeitsgericht Stuttgart zwar nicht direkt bestätigt. Aber die Ostdeutschen sind laut Urteil von Donnerstag kein Volk für sich. Die Richter mussten darüber entscheiden, weil eine Stuttgarter Firma die Bewerbung einer gebürtigen Ost-Berlinerin abgelehnt und auf dem Lebenslauf "(-) Ossi" vermerkt hatte. Es gehört ins schwierige Gebiet der juristischen Feinheiten, warum sich die Frau damit zwar diskriminiert fühlen kann, ihre Klage aber trotzdem abgewiesen wurde.
Die 49-jährige Buchhalterin hätte nur dann eine Chance auf die geforderten 5000 Euro Entschädigung, wenn sie wegen ihrer "ethnischen Herkunft" - wegen ihres Volksstamms - abgelehnt wurde. So regelt es seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Bisher ergaben sich daraus einige Prozesse wegen der Diskriminierung von Ausländern, aber noch nie musste ein Gericht über die DDR-Frage entscheiden.
Richter Reinhard Ens legte nun in erster Instanz fest: "Unter ethnischer Herkunft ist mehr zu verstehen als nur regionale Herkunft." Einheitliche Tradition, Sprache, Religion, Kleidung, Ernährung - all dies definiere eine Ethnie und all dies sei im DDR- Territorium nicht einheitlich gewesen. Für den beklagten Unternehmer ist das Urteil zwar ein juristischer Sieg, aber den großen Medienrummel und die öffentlichen Diskussionen über den Fall empfindet er als "Hexenjagd": Kunden hätten Aufträge storniert, anonyme Anrufer hätten ihn am Telefon bedroht.