Gericht: Sieg für Remscheid und Wuppertal

Verfassungsrichter geben Städten Recht: NRW muss die Zuschüsse für Miete und Heizung anders berechnen.

Münster. Nordrhein-Westfalens höchste Richter haben die Verteilung der Hartz-IV-Mittel auf die Kommunen für verfassungswidrig erklärt.

Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II selbst ändert sich damit nichts. Für die Städte und Kreise jedoch schon. Nach Angaben der Landesregierung geht es um gut 280 Millionen Euro allein in diesem Jahr. "Dieses Geld soll an die Kommunen verteilt werden", sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Geklagt hatten unter anderem Wuppertal, Essen und Remscheid. Im Rechtsstreit ging es um die Ausgaben für Miete und Heizen. 2009 waren das den Klägern zufolge fast 2,6 Milliarden Euro.

Seit 2007 werden die Heiz- und Mietkosten von den Kommunen an die landesweit 1,6 Millionen Hartz-IV-Empfänger ausgezahlt. Der Bund beteiligt sich an den Ausgaben jedes Jahr mit knapp einem Drittel. Das Land wird dafür nicht mehr direkt zur Kasse gebeten. Seine Entlastungen aber gibt das Land mittels Ausgleichszahlung an die Kommunen weiter. 2009 musste NRW demnach 288 Millionen Euro beisteuern. Strittig war, ob das Land das Geld gerecht verteilt hat. Die Richter sagten: Nein.

Laut Urteil basiert der Verteilungsschlüssel auf "fehlerhaften Daten". Er führe dazu, dass die Zahlungen des Landes an einige Kommunen zu hoch und an andere zu niedrig ausfielen. Allen Städten und Kreisen stehe aber gleiche Behandlung zu. Deshalb müsse die Landesverwaltung nun neu rechnen.

Wuppertals Kämmerer Johannes Slawig (CDU) warnte vor zu großen Hoffnungen: "Der Kuchen, den das Land zu verteilen hat, wird ja nicht größer." Die Stadt hat rund sechs Millionen Euro vom Land als Wohngeldentlastung erhalten. Wie hoch die künftige Zuweisung ausfalle, sei aber von den Zahlen aller Städte und Kreise abhängig.

"Den großen finanziellen Befreiungsschlag erwarte ich jetzt nicht", sagte auch Remscheids Stadtdirektor Burkhard Mast-Weisz (SPD). Er rechnet höchstens mit einem sechsstelligen Betrag, der angesichts eines Haushaltsdefizits von mehr als 100 Millionen Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein wäre.

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