Früher Ferien für Verbrecher?

Einige Bundesländer planen Hafterleichterungen. Opferverbände sind entsetzt.

Berlin/Potsdam. Beitrag zur Resozialisierung oder gewagtes Experiment? Einige Bundesländer wollen verurteilten Schwerverbrechern früher als bisher Hafturlaub ermöglichen. Doch dagegen gibt es massive Vorbehalte: Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprachen von einem Experiment auf Kosten der Sicherheit und auf dem Rücken der Bürger.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands erklärte, die Pläne seien ein „Hohn gegen die Opfer“. Bisher ist der erste Hafturlaub nach zehn Jahren möglich, Brandenburg und einige andere Länder wollen die Sperrfrist auf fünf Jahre verkürzen.

Die Gewerkschaften beziehen sich auf einen Vorschlag, der vor allem von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) unterstützt wird. Zehn Bundesländer hatten sich im September auf Lockerungen im Strafvollzug verständigt. Ein entsprechender Musterentwurf soll Grundlage für die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern sein.

Es bleibt aber den Ländern selbst überlassen, welche Formulierungen des Mustertextes sie in ihre jeweiligen Gesetze übernehmen. Solange die Länder keine eigenen Gesetze haben, gilt ein Bundesgesetz weiter, wonach zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Täter nach zehn Jahren Haft Urlaub bekommen können.

Nordrhein-Westfalen ist gegen einen vorgezogenen Langzeitausgang für zu lebenslanger Haft verurteilte Schwerverbrecher. „Es gibt keinen Grund, von der bisherigen Rechtslage abzuweichen“, sagte ein Sprecher des NRW-Justizministeriums.

DPolG-Chef Rainer Wendt sagte der „Bild“-Zeitung: „Schwerverbrecher nach kürzester Zeit wieder auf Bürger loszulassen, ist skandalös und wäre ein gefährliches Experiment auf dem Rücken der Bürger.“ Der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut sagte: „Ein sogenannter Langzeitausgang nach fünf Jahren Haft würde das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger schwer erschüttern.“

Witthaut äußerte den Verdacht, dass die Überbelegung in vielen Gefängnissen und die Personalknappheit beim Justizvollzugspersonal ein Motiv für den Vorstoß sein könnten. „Aus Kostengründen darf die Bevölkerung aber keiner erhöhten Gefahr ausgesetzt werden.“

Brandenburgs Justizminister Schöneburg wies die Kritik zurück. Die Verfassung gebiete es, auch bei schweren Straftätern eine Resozialisierung zu verfolgen, sagte er. „Sicherheit und Resozialisierung — und zur Resozialisierung gehören Haftlockerungen — dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

In Bayern können zu lebenslanger Haft verurteilte Täter erst nach zwölf Jahren Hafturlaub beantragen. Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte: „Bei uns geht Opferschutz vor Täterschutz. Und mit dem Schutz potenzieller Opfer ist es nicht zu vereinbaren, wenn ein zu lebenslanger Haft Verurteilter schon nach fünf Jahren frei herumläuft.“ Merks Argument: Nach fünf Jahren hätten zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter noch mindestens zehn — in Bayern im Schnitt 15 Jahre — vor sich. „Da kann sich jeder ausrechnen, dass die Fluchtgefahr einfach zu groß ist.“

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