Schwarz-Gelb FDP-Basis billigt Koalitionsvertrag mit breiter Mehrheit

97,2 Prozent Zustimmung und 40,6 Prozent Wahlbeteiligung. Generalsekretär Vogel kündigt Klage gegen Staatstrojaner an.

 Johannes Vogel, Generalsekretär der NRW-FDP, präsentiert das Abstimmungsergebnis.

Johannes Vogel, Generalsekretär der NRW-FDP, präsentiert das Abstimmungsergebnis.

Foto: Roland Weihrauch

Düsseldorf. Die Mitglieder der nordrhein-westfälischen FDP haben dem Koalitionsvertrag mit der CDU zugestimmt. Am Freitag um 12 Uhr wurde der einwöchige reine Online-Entscheid beendet. Laut Generalsekretär Johannes Vogel stimmten 97,2 Prozent für das Vertragswerk, das am Montag unterzeichnet werden soll.

Auch die Beteiligung lag deutlich über dem erforderlichen Quorum von 25 Prozent. 6266 FDP-Mitglieder beteiligten sich an dem Entscheid, das sind 40,6 Prozent. Vogel sagte, er sei damit „sehr zufrieden“. Das Verfahren sei ein voller Erfolg gewesen. Für die FDP war es der erste Mitgliederentscheid über einen Koalitionsvertrag und nach eigenen Angaben auch die erste rein digitale Abstimmung in der deutschen Parteiengeschichte. Heute entscheiden noch die CDU-Mitglieder auf einem Parteitag in Neuss über den Koalitionsvertrag.(>>>hier gibt es den Koalitionsvertrag zum Download)

Rund 2000 FDP-Mitglieder hatten in der Abstimmungswoche an drei Informationsveranstaltungen und rund 25 weiteren Treffen zu den Inhalten des Vertrags teilgenommen. Über die Onlineangebote seiner Partei seien in der Zeit über 300 000 Menschen erreicht worden, sagte Vogel. Kritische Anmerkungen habe es zu den Studiengebühren und dem neuen Instrument der strategischen Fahndung gegeben.

Heftige Kritik übte der Generalsekretär am tags zuvor vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation über Messenger-Dienste. Er bezeichnete die Legitimierung von Staatstrojanern als „doppelte Schande“: zum einen wegen der massiven Einschränkung der Bürgerrechte, zum anderen wegen des Versuchs der Heimlichkeit durch die Andockung an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren. „Es wird Klagen in Karlsruhe geben, auch von uns“, kündigte er den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an.

Mit der von CDU/CSU und SPD gebilligten Neuregelung kann die Kommunikation über Dienste wie WhatsApp vor der Verschlüsselung abgehört oder mitgelesen werden. Dafür dürfen Ermittler eine Schnüffelsoftware auf das Handy des Verdächtigen laden. Das ist künftig nicht nur bei Terrorgefahr, sondern auch bei Mord, Totschlag und anderen schweren Straftaten möglich.

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