Europa EU-weites Lieferkettengesetz ist in Sichtweite

Brüssel · In Deutschland gibt es bereits ein Lieferkettengesetz. Die EU-Länder könnten sich am Donnerstag nun auf eine europaweite Ausführung eines Lieferkettengesetzes einigen.

 Ein europaweites Lieferkettengesetz ist im Gespräch. Am Donnerstag könnten die EU-Länder sich auf eine Ausführung einigen.

Ein europaweites Lieferkettengesetz ist im Gespräch. Am Donnerstag könnten die EU-Länder sich auf eine Ausführung einigen.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Die EU-Länder könnten sich am Donnerstag grundsätzlich auf ein europaweites Lieferkettengesetz einigen, das Firmen zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards verpflichtet. In Deutschland ist das nationale Lieferkettengesetz bereits in Kraft, gelten sollen die Vorgaben ab Anfang 2023. Je nachdem, wie die EU-Regelung ausfällt, sind Anpassungen nötig. Das bedeutet ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene:

Was hat die EU vor?

Viele Unternehmen sind heute weltweit vernetzt und produzieren in Ländern außerhalb der Europäischen Union. Die EU-Kommission will europäische Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette darauf hin zu kontrollieren, ob die Zulieferer gegen Umwelt- und Klimastandards sowie Menschenrechte verstoßen. Dafür hatte die EU-Kommission im Februar Vorschläge für ein europaweites Lieferkettengesetz gemacht.

Demnach müssen sich auch Unternehmen aus Drittländern an die Regeln halten, wenn sie einen bestimmten Umsatz in der EU erwirtschaften. Unter bestimmten Umständen sollen europäische Firmen auch für Verstöße der Zulieferer haften.

Für welche Unternehmen soll das gelten?

In der Europäischen Union ist laut dem Kommissionsvorschlag eine Schwelle von 500 Beschäftigten bei einem weltweiten Jahresumsatz von 150 Millionen Euro vorgesehen, ab der Firmen auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten achten sollen. Bei Firmen, die mindestens die Hälfte ihres Umsatzes mit der Produktion von Kleidung, Schuhen oder Lebensmitteln erzielen, soll die Grenze bereits bei 250 Mitarbeitenden liegen.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll das EU-weite Lieferkettengesetz nicht gelten. Sie machen nach Kommissionsangaben 99 Prozent der Unternehmen in der EU aus.

Wie sicher ist es, dass das Gesetz europaweit eingeführt wird?

Wie aus einem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Kompromisstext des Rats vorgeht, wollen die Mitgliedstaaten den Kommissionsvorschlag teilweise abschwächen. Sie befürworten die Schwellenwerte, ab denen Unternehmen in die Pflicht genommen werden sollen.

Aber den Unternehmen soll mehr Zeit eingeräumt werden, bis die Vorschriften gelten. Die Regeln kämen dann etwa für Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden in vier statt in zwei Jahren nach Inkrafttreten der Regeln. Ein genaues Startdatum steht allerdings noch nicht fest. Doch auch wenn sich die Mitgliedstaaten am Donnerstag grundsätzlich auf die Einführung eines Lieferkettengesetzes einigen, müssen sie die Details mit dem EU-Parlament verhandeln.

Das EU-Parlament möchte die Grenzen für Unternehmen heruntersetzen. Die niederländische Sozialdemokratin Lara Wolters, die das Gesetz federführend im EU-Parlament betreut, schlug eine Grenze von 50 Mitarbeitenden für Hersteller und Händler von Kleidung und Schuhen vor. Die finale Position der Volksvertretung steht voraussichtlich erst im Mai.

Was bedeutet ein europaweites Gesetz für Deutschland?

Die Pläne der EU gehen über das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz hinaus. In Deutschland sind ab 2023 zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten betroffen. Ab 2024 sollen die Vorgaben auch für Firmen ab 1000 Beschäftigten gelten. Kleine und mittlere Unternehmen sind explizit ausgenommen. Im September verständigte sich die Ampel-Koalition darauf, die deutlich strengeren Pläne der EU-Kommission für ein Lieferkettengesetz zu unterstützen.

Sollte die EU strengere Regeln als die in Deutschland geltenden beschließen, ist Deutschland verpflichtet, das nationale Recht an EU-Recht anzupassen und müsste also nachbessern.

(AFP)
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