EU-Wahllexikon EU-Kommission als Hüterin der Verträge

Die EU-Kommissare werden von den Regierungschefs der Staaten nominiert. Doch was macht die EU-Kommission eigentlich, wie setzt sie sich zusammen und wer nominiert die Kommissare? Unser EU-Wahllexikon erklärt es.

 Die Europäische Kommission achtet auf die Einhaltung von Gesetzen.

Die Europäische Kommission achtet auf die Einhaltung von Gesetzen.

Foto: dpa/Paul Zinken

Die Europäische Kommission besteht aus zwei Ebenen: dem Kollegium, welches sich aus 28 Kommissaren zusammensetzt, und dem Verwaltungsapparat mit 40 Generaldirektionen und rund 25000 Mitarbeitern.

Die Kommissare entstammen jeweils einem Mitgliedsstaat der EU. Dabei sollen sie aber nicht ihren Nationalstaat repräsentieren, sondern ,den europäischen Ideen verpflichtet, das Gemeinschaftsinteresse der EU vertreten. Kein Kommissar darf Weisungen seines Nationalstaats annehmen. So soll die festgeschriebene Unabhängigkeit der Exekutive gewahrt werden. Die Kommissare werden von den Regierungschefs der Staaten nominiert. Anschließend werden sie vom EU-Parlament überprüft und gewählt. Die Liste der Nominierten kann nur komplett angenommen oder abgelehnt werden. Eine direkte Wahl der Kommissare findet also nicht statt. Danach weist ihnen der Kommissionspräsident, aktuell Jean-Claude Juncker, einen Politikbereich zu. Seit 2010 ist der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger deutscher Kommissar. Er war bereits für Energiewirtschaft und digitale Wirtschaft zuständig. Der Kommissionspräsident nimmt eine Sonderrolle ein. Er repräsentiert die EU sowohl gegenüber den Unionsbürgern als auch gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen.

Die Kommission wird als Motor der Integration bezeichnet. Sie hat das alleinige Initiativrecht, Gesetzesvorlagen auszuarbeiten und einzubringen. Außerdem gilt die Kommission als Hüterin der Verträge. Sie achtet darauf, dass sowohl Unternehmen als auch Mitgliedsstaaten  die Verträge und Gesetze einhalten. Andernfalls leitet sie ein Vertragsverletzungsverfahren ein und ist auch befugt, Strafen zu verhängen, beispielsweise bei Kartellabsprachen. Außerdem verwaltet die Kommission den Haushalt. Ihre Funktionen gleichen denen einer Regierung. (Quelle: Werner Weidenfeld, Die Europäische Union/europa.eu) FK

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