Panoramafreiheit EU-Parlament gegen Einschränkung des Fotografierrechts

Straßburg (dpa). Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken wird europaweit nicht weiter eingeschränkt. Das EU-Parlament lehnte am Donnerstag in Straßburg einen Angriff auf die so genannte Panoramafreiheit ab.

Auch in Zukunft darf der Kölner Dom fotografiert werden.

Auch in Zukunft darf der Kölner Dom fotografiert werden.

Foto: dpa

Die Parlamentarier stimmten mit überwältigender Mehrheit gegen eine Erweiterung des Urheberrechts.

Für Deutschland und die meisten Staaten in der EU sind damit weiterhin Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke erlaubt, auch wenn sie für kommerzielle Produkte hergestellt werden. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, und Griechenland gilt aber weiterhin keine Panoramafreiheit. So bedürfen kommerzielle Aufnahmen der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms in Paris weiterhin einer Zustimmung der Veranstalter.

Der Beschluss des Parlaments zur Reform des Urheberrechts ist noch nicht bindend. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie) kommt im Herbst von der EU-Kommission.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort