Energieverbraucher: Gaspreis-Klagen gegen Eon schwierig

Verband strebt ein Sammelverfahren an

Düsseldorf. Die EU-Kommission in Brüssel hat gegen Eon und Gaz de France eine Milliarden-Strafe wegen illegaler Absprachen verhängt. Beide Unternehmen hätten die Verbraucher ausgebeutet, sagt EU-Wettbewerbskommissarin Nellie Kroes - und empfiehlt den betroffenen Verbrauchern, wegen der überhöhten Gaspreise vor Gericht zu ziehen und auf Schadensersatz zu klagen.

Doch das ist leichter gesagt als getan, weiß Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. "Wenn die Gas-Endverbraucher Eon direkt verklagen könnten, wäre das kein Problem. Eon hätte wegen des Bußgeldbescheids der EU in einem Schadenersatzprozess keine Chancen", erklärte Peters im Gespräch mit unserer Zeitung.

Das Problem für die Gaskunden: Sie beziehen ihr Gas von örtlichen Gasverteilern, beispielsweise Stadtwerken, die dieses Gas wiederum von Eon beziehen. Peters: "Wenn diese Zwischenhändler das Gas überteuert von Eon eingekauft haben und ebenso überteuert an ihre Kunden weitergebenen haben, wäre das ein möglicher Ansatzpunkt für eine Klage." Es sei aber schwierig, dies zu beweisen und auch dafür in den kartellrechtlichen Bestimmungen eine Handhabe zu finden.

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht derzeit kaum Chancen für private Klagen gegen Eon. Verbraucher müssten nach Einschätzung von Verbraucherzentralen-Jurist Jürgen Schröder nachweisen, dass durch die Absprache der Konzerne Wettbewerb verhindert wurde und welcher finanzielle Schaden ihnen durch die daraus folgende Entwicklung der Gaspreise in der Vergangenheit genau entstanden ist. Das sei schwer möglich. Gaskunden - jetzige und ehemalige - sollten daher "in Ruhe abwarten". Es gebe bis zur abschließenden Klärung durch den EU-Gerichtshof nicht die Gefahr einer Verjährung und dem damit einhergehenden Verlust von Ansprüchen.

Der Bund der Energieverbraucher prüft derzeit hingegen einen anderen Weg: Gemeinsam mit einem Prozesskosten-Finanzierungsunternehmen soll ein Musterprozess gegen Eon angestrengt werden. Diesem Verfahren könnten sich Gaskunden ohne eigenes finanzielles Risiko anschließen. Sie müssten dann allerdings ihre möglichen Schadenersatzansprüche an den Prozesskosten-Finanzierer abtreten und würden im Erfolgsfall auch nur einen Teil des ihnen zustehenden Geldes erstattet bekommen.

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