Ein Luxus, der in Frage gestellt werden muss

Kommentar

Man muss Strukturfragen von dem grundsätzlichen Problem trennen: In der Sache gibt es gegen die Umstellung der Rundfunkgebühren-Erhebung keine Einwände. Die Vorgabe lautet, dass die Entscheidung der Ministerpräsidenten nicht zu einer Gebührenerhöhung genutzt wird. In die Kassen fließen nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld. Die Haushaltsabgabe hat aber den unschätzbaren Vorteil, den Anteil von Schwarzsehern und -hörern dramatisch zu vermindern. Jeder Haushalt muss zahlen - egal ob er TV- oder Radiogerät hat oder nicht.

Es gibt aber eine grundsätzliche Frage, die die Regierungschefs der Länder nicht beantworten können und wollen: Wann kommt es endlich zu einer strukturellen Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Medienangebots? Die Vielzahl der dritten TV-Programme mit ihren überlappenden Verbreitungsgebieten und identischen Angeboten ist ein Luxus, der in Frage gestellt werden muss.

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