Kindergeld : „Düsseldorfer Tabelle“ 2023: Mehr Unterhalt für Kinder
Düsseldorf Minderjährige und volljährige Trennungskinder haben oftmals Anspruch auf Unterhaltszahlungen eines Elternteils. Diese werden über die Düsseldorfer Tabelle strukturiert. Für das kommende Jahr erhöht sich der Beitrag.
Minderjährige haben ebenso wie volljährige Trennungskinder zum neuen Jahr Anspruch auf höheren Unterhalt. Gleichzeitig wird der Eigenbedarf der Unterhaltspflichtigen aufgestockt. Das geht aus der neuen sogenannten Düsseldorfer Tabelle hervor, die das Oberlandesgericht (OLG) der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Montag veröffentlicht hat.
In der Einkommensklasse bis 1900 Euro steigt der Mindestunterhalt für Kinder der Altersstufe bis fünf Jahre demnach ab dem 1. Januar im Vergleich zum Vorjahr um 41 auf 437 Euro. Für Kinder von sechs bis elf gibt es dann 502 Euro und damit 47 Euro mehr. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es insgesamt 588 Euro - 55 Euro mehr. Auch für volljährige Kinder sowie in den weiteren Einkommensgruppen steigen die Sätze.
Die „Düsseldorfer Tabelle“ ist die Richtlinie aller Oberlandesgerichte in Deutschland für die Ermittlung und Bemessung des Kindesunterhalts. Sie wird seit 1979 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht herausgegeben. An ihrer Erstellung ist auch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages beteiligt. Eine rechtlich bindende Wirkung hat sie aber nicht.