Der Ehrensold und seine Zukunft

Christian Wulff erhält ein lebenslanges Ruhegeld. Ob das aber noch für künftige Alt-Bundespräsidenten gelten wird?

Berlin. Jürgen Koppelin ist einer der schärfsten Kritiker des Ehrensoldes für Alt-Bundespräsident Christian Wulff. Dieser sei nicht aus politischen, sondern aus privaten Gründen zurückgetreten, meint der schleswig-holsteinische FDP-Abgeordnete. Damit steht Koppelin im Gegensatz zum Präsidialamt, das einen Rücktritt aus politischen Gründen annimmt und damit die Voraussetzung für den Ehrensold schafft.

Koppelin, der sich mit seiner FDP im Wahlkampf befindet, fände es angemessen, wenn Wulff auf das Ruhegeld von jährlich 199 000 Euro verzichten würde. Aber er räumt ein, dass eine Wiederverwendung eines Ex-Staatsoberhauptes schwierig sein dürfte: „Was wollen sie mit jemandem machen, der schon mal Bundespräsident war?“ Nicht einmal in seine Anwaltskanzlei könne er ohne Beigeschmack zurück.

Die Idee, die hinter der Regelung von 1953 steckt, ist so verwerflich nicht. Der Gesetzgeber ging wohl davon aus, dass ein Ex-Bundespräsident ein älterer Herr ist, der „schwer vermittelbar“ ist, der aber über dem Parteiengezänk steht. Jemand, der weiter den deutschen Staat nach innen und außen vertritt. Wohl deshalb wurde die Entscheidung über den Ehrensold in die alleinige Zuständigkeit des Präsidialamtes gelegt. Er sollte nämlich nicht zum Spielball der Parteien werden.

Schon mit Wulffs Amtsantritt war ein Teil dieser Überlegungen nicht mehr gegeben. Denn es zog erstmals ein junger Präsident mit seiner Patchworkfamilie im Schloss Bellevue ein. Mit dem Scheitern Wulffs war ein weiterer Teil der Überlegungen obsolet. Wulff wird Deutschland kaum nach innen oder außen vertreten.

Stellt sich die Frage, ob der Fall als Ausnahme gesehen wird oder als Rechtfertigung für eine Neuregelung des Ehrensoldes — und ob der heute 72-jährige Joachim Gauck dann der erste betroffene Alt-Präsident wäre.

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